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dbb kritisiert BMI-Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung

Beamtenbund Chef Heesen: „Das ist keine Eins-zu-eins-Übertragung, sondern eine eindeutige Schlechterstellung“

(lifePR) (Berlin, )
Der vom Bundesinnenministerium am 25. April 2008 vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung für die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes ist vom dbb beamtenbund und tarifunion nachdrücklich kritisiert worden. dbb Chef Peter Heesen: "Das ist keine wirkungs- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für Bund und Kommunen. Die zeitliche Verzögerung der Anpassung 2008 um drei Monate und die Streichung der Einmalzahlung für die Versorgungsempfänger ist inkonsequent, unfair und sachlich nicht zu rechtfertigen. Letzteres allein schon deshalb, weil die Beamtinnnen und Beamten weiterhin höhere Wochenarbeitszeiten haben."

Der Gesetzentwurf sieht für dieses Jahr einen Sockelbetrag von 50 Euro und eine um drei Monate verzögerte Einkommenserhöhung um 3,1 Prozent zum 1. April vor. 2009 kommen dann entsprechend dem Tarifergebnis für Bund und Kommunen weitere 2,8 Prozent hinzu. Von der für 2009 vereinbarten Einmalzahlung von 225 Euro sollen die Versorgungsempfänger allerdings ausgeschlossen werden. Heesen: "Angesichts der Sparbeiträge und Vorleistungen gerade der Pensionäre in den vergangenen Jahren ist diese erneute Schlechterstellung inakzeptabel und verstößt eindeutig gegen das Akzessorietätsprinzip."
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