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27 Arbeitnehmer nicht sozialversichert

Ein Jahr Freiheitsstrafe und 500 Arbeitsstunden für den Arbeitgeber

(lifePR) (Berlin, )
Mehr als fünf Jahre beschäftigte der Inhaber einer Verpackungsfirma im Enzkreis 11 Angestellte und 16 Scheinselbständige ohne auch nur einen von ihnen zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. Dies ergaben Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe. Durch die Nichtanmeldung der Arbeitnehmer und somit der Nichtabführung von Sozialabgaben und Lohnsteuer ist ein Gesamtschaden von knapp 112.000,-- Euro entstanden.

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den Firmeninhaber nun zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der Verurteilte 500 Arbeitsstunden leisten.

"Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer in richtiger Höhe abzuführen. Wer Arbeiter nicht anmeldet entzieht dem Staat dringend benötigte finanzielle Mittel. Dadurch erlangt der Einzelne nicht gerechtfertigte Vorteile auf Kosten aller. Den Schaden hat letztendlich der Steuerzahler zu tragen" so Matthias Götz, Pressesprecher des Hauptzollamts Karlsruhe.

Arbeitgeber, die Löhne vorenthalten oder veruntreuen machen sich strafbar und können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Durch Nichtabführung der Lohnsteuer begeht ein Arbeitgeber eine weitere Straftat, nämlich eine Steuerhinterziehung. Diese kann ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
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