64 Reinigungsunternehmen in Schulen, Behörden, Kliniken und Firmen wurden von den 60 eingesetzten Zöllnern überprüft, über 400 Personen befragt. Bei 23 % der überprüften Unternehmen kam es zu Unregelmäßigkeiten, wobei bei 10 Unternehmen ein Verstoß gegen die Mindestlohnregelung festgestellt wurde. Der Mindestlohn beträgt in dieser Branche derzeit 8,40 €. Bei Mindestlohnverstößen sieht das Gesetz eine Geldbuße bis zu 500.000 € vor. Bei den übrigen Unregelmäßigkeiten handelt es sich um Meldeverstöße und um Beschäftigung von Personen ohne Arbeitsgenehmigung.
Auch seitens der Arbeitnehmer kam es zu Beanstandungen. So besteht bei zwei Personen der Verdacht auf Scheinselbständigkeit, zwei weitere Personen arbeiteten ohne die erforderliche Genehmigung. Einige Beschäftigte konnten sich nicht ausweisen und verstießen somit gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren.
Durch Schwarzarbeit bedingte Wettbewerbsverzerrungen, der Verlust von sozialversicherungspflichtigen Jobs, Ausfälle für den Fiskus in Millionenhöhe und eine mangelhafte Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter können nicht länger hingenommen werden. Deshalb engagieren sich der Bundesverband des Gebäudereiniger-Handwerks, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und das Bundesministerium der Finanzen in einem Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Gebäudereiniger-Handwerk.