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Riester-Rente weiter auf Wachstumskurs - über 200.000 Neuverträge im 2. Quartal 2009

(lifePR) (Berlin, )
Zu den Abschlusszahlen bei Verträgen über eine Riester-Rente im 2. Quartal 2009 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vergessen die Bürgerinnen und Bürger ihre Altersvorsorge nicht. Sie erkennen: Riestern mit staatlicher Förderung ist eine lukrative und vor dem Hintergrund der Finanzkrise besonders sichere Form der zusätzlichen Lebensstandardsicherung im Alter. Die Zahl der Riester-Verträge stieg im 2. Quartal um rund 220.000 auf nunmehr 12,6 Millionen.

Der Zuwachs ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert: Zum einen ist das 2. Quartal eines Jahres traditionell schwächer, denn die guten Vorsätze sind bereits im 1. Quartal in die Tat umgesetzt worden. Und zum anderen rechnen - wie zuvor schon Banken und Investmentfondsgesellschaften - nun auch die Versicherungsunternehmen, die mit über 9,5 Millionen Riester-Policen den Löwenanteil aller Riester-Abschlüsse verwalten, Vertragsabgänge direkt quartalsweise ein. Es handelt sich also bei den allein 132.000 neuen Riester-Versicherungsverträgen genau so wie beim Gesamtzugang von Verträgen um einen bereinigten, realen Netto-Zuwachs.

Die Zahl der Wohn-Riester-Verträge hat sich im 2. Quartal sogar fast verdoppelt. Das ist erfreulich, denn die volle Akzeptanz neuer Produkte dauert erfahrungsgemäß einige Zeit. Fazit: Die Riester-Rente ist auf breiter Front weiter auf Wachstumskurs.

Allerdings kann und soll die Riester-Rente von noch mehr Menschen als der richtige, notwendige Weg der zusätzlichen Altersvorsorge erkannt werden. Die Hürden dafür sind niedrig: Wegen der verdienstunabhängigen Zulagen ist die Riester-Vorsorge auch und gerade für Bürgerinnen und Bürger mit nicht so hohen Einkommen attraktiv. Und selbstverständlich können auch Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II von der Riester-Förderung profitieren, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Interessant ist die Riester-Rente zudem für diejenigen, die ihr eigenes Einkommen zusätzlich mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Denn der jährliche Mindesteigenbeitrag zur Riester-Rente von 60 Euro wird in diesen Fällen vom maßgebenden Einkommen abgezogen und erhöht damit den Anspruch auf ergänzende Leistungen. "Aufstocker" müssen also in der Zeit des Leistungsbezugs den Eigenbeitrag nicht selbst aufbringen. Die Idee dahinter: Riester-Sparen ist eine langfristige Angelegenheit, die langen Atem und Ausdauer braucht. Wer einmal in schwierigen Zeiten nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen für das Alter vorsorgen kann, der soll deswegen nicht gänzlich auf das zusätzliche Alterssparen verzichten müssen.

Informationen und Beratung rund um die zusätzliche Altersvorsorge gibt es auch bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften oder im Internet unter:
www.altersvorsorge-macht-schule.de
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.stiftung-warentest.de
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