Bis 2014 werden die Gebühren für grenzüberschreitende Mobilfunkgebühren stufenweise weiter sinken. Zudem sollen Verbraucher dann auf günstigere Auslandsanbieter umsteigen können, ohne die SIM-Karte und ihre Nummer wechseln zu müssen.
Eine weitere Neuerung: Ab Juli 2012 gelten auch neue Vorschriften und Preisgrenzen für das mobile Herunterladen von Daten. Ein Megabyte schlägt dann mit höchstens 70 Cent (83 Cent inklusive Mehrwertsteuer) zu Buche. Zudem soll ein so genannter Kostenairbag horrende Roaminggebühren verhindern. Mit anderen Worten: Mobilfunkkunden erhalten künftig eine Information, wenn sie beim Datenroaming eine Kostengrenze von 50 Euro beziehungsweise ein von ihnen zuvor festgelegtes Limit erreicht haben. Die Datennutzung wird nur weiter ausgeführt, wenn die Kunden ausdrücklich erklären, dass sie weiterhin das Datenroaming nutzen möchten.
Vorsicht außerhalb der EU
Das Bundesverbraucherministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Roaming-Verordnung nur innerhalb der EU gilt. Wer sein Handy zum Beispiel in Staaten wie der Schweiz oder der Türkei benutzt, muss weiter mit deutlich höheren Kosten rechnen. Jeder, der sein Handy außerhalb der EU benutzen will, sollte sich vor der Reise über die Preise im jeweiligen Land informieren. Zur besseren Information der Verbraucher sieht die neue EU-Verordnung Preisinformationspflichten auch für das außereuropäische Ausland vor. So soll der Kunde bei Grenzübertritt künftig eine automatische Mitteilung über die Preise für Sprach- und SMS-Dienste sowie für Datenroaming-Dienste erhalten.
Weitere Informationen im Internet unter www.bmelv.de