So enthalten die Vorschriften strenge Anforderungen an die Haltung, Zucht und Verwendung von Versuchstieren. Diese betreffen unter anderem die Zwecke, zu denen Tierversuche zulässig sind, die Verpflichtung zur Belastungsminimierung, die Genehmigungsvoraussetzungen, die Sachkunde beteiligter Personen, Verbote und Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Tiere, die Verpflichtung zur Bestellung von Tierschutzbeauftragten sowie Tierschutzausschüssen oder Aufzeichnungspflichten. Erstmals ist auch die Information der Öffentlichkeit über genehmigte Tierversuche vorgesehen. Ein weiteres neues Element ist die behördliche, rückblickende Bewertung bestimmter Tierversuche nach deren Abschluss. Zudem wird das Bundesinstitut für Risikobewertung ausdrücklich mit der Aufgabe der Beratung der zuständigen Behörden im Hinblick auf Zucht, Haltung oder Verwendung von Versuchstieren sowie Alternativen zum Tierversuch betraut.
Aigner betonte: "Die neuen Vorschriften sind wichtige Bausteine unserer Tierschutzpolitik. Daneben engagieren wir uns aber auch weiter intensiv für die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch." Besonders sind hier die "Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch" (ZEBET), der Förderschwerpunkt "Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesforschungsministeriums, der Tierschutzforschungspreis des BMELV sowie die Unterstützung der "Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen" zu nennen. Innerhalb der Europäischen Union leistet Deutschland damit einen herausragenden Beitrag für die Erforschung tierversuchsfreier Prüfmethoden sowie von Verfahren, die für die Tiere mit weniger Belastungen verbunden sind.