Dazu erklärt Bundesernährungsminister Christian Schmidt:
„Die Zusammenführung des bisherigen EU-Schulobst- und -gemüseprogramms mit dem EU-Schulmilchprogramm zum neuen EU-Schulprogramm ist ein großer Erfolg. Damit kann es noch besser gelingen, Kindern diese gesunden Lebensmittel schmackhaft zu machen und sie für eine ausgewogene Ernährung zu sensibilisieren.
Ergänzt wird das Programm durch begleitende pädagogische Maßnahmen. Ziel ist es, Kindern die Landwirtschaft und die große Palette landwirtschaftlicher Erzeugnisse näherzubringen und über damit zusammenhängende Fragen wie gesunde Ernährungsgewohnheiten, die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, lokale Nahrungsmittelketten oder ökologische Landwirtschaft aufzuklären. Dies entspricht auch meiner Forderung, die Ernährungsbildung stärker in den Stundenplänen zu verankern. Mit dem Schulprogrammgesetz fördern wir darüber hinaus den Verzehr von Obst, Gemüse und Milch.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf löst das bisherige Schulobstgesetz und die Schulmilch-Durchführungsverordnung ab und regelt die Durchführung des einheitlichen Schulprogramms durch die Länder. Weiterhin wird ein Verteilungsschlüssel festgelegt, welcher die Aufteilung der von der EU für Deutschland zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf die Länder festlegt.
Mit Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen werden das bisherige EU - Schulmilchprogramm sowie das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm zum neuen EU-Schulprogramm zusammenführt. Mit dem neuen Programm wird die Verteilung von Obst und Gemüse sowie Milchprodukten an Kinder unterstützt und durch begleitende pädagogische Maßnahmen verstärkt. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des neuen EU-Schulprogramms ab dem Schuljahr 2017/2018.