Nach der heute vom Kabinett gebilligten Änderung des LFGB wird es künftig eine Meldepflicht für private Labore geben. Sie müssen bedenkliche Messergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen bei Futter- und Lebensmitteln automatisch den zuständigen Behörden melden. Dies betrifft insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen, die Hersteller im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen in privaten Laboren durchführen lassen.
"Wir werden die Lebensmittelkette sicherer machen", sagte Aigner. "Die einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans werden mit Hochdruck umgesetzt. Die Verschärfung der Überwachung ist dabei ein entscheidender Punkt." Mit den neuen Meldepflichten können die Überwachungsbehörden in Deutschland schneller und gezielter reagieren. "Diese Regelungen werden wir auch auf EU-Ebene vorantreiben", so Aigner. Die ungarische Ratspräsidentschaft hat bereits ihre Unterstützung für eine europaweite Regelung zugesagt und auch die EU-Kommission hat signalisiert, schnelle Entscheidungen zu unterstützen.
Mit der Novelle des LFGB wird in Deutschland zudem ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten eingeführt. Alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden verpflichtet, sämtliche Untersuchungsergebnisse von Dioxinen und ähnlichen Problemstoffen an die zuständigen Behörden zu melden. Dort werden die Angaben geprüft, bei Bedarf kann sofort eingeschritten werden. Seit Jahren werden von den Überwachungsbehörden Daten zu Gehalten an Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in Lebensmitteln und Futtermitteln erhoben. Zukünftig sollen diese Informationen in einem gemeinsamen Datenpool im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin zusammengeführt werden. Neu ist auch, dass die Ergebnisse aus den Eigenkontrollen der Wirtschaft dort gespeichert und ausgewertet werden. Die gesammelten Daten werden alle drei Monate ausgewertet und als Quartalsbericht zusammengestellt, damit Probleme früher erkannt und Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden können.
Als nächster Schritt soll die Zulassung von Futtermittelunternehmen in einer Verordnung neu geregelt werden. Dabei werden Betriebe, die Futterfette oder Futterfettsäuren herstellen, einer Zulassungspflicht unterworfen, die an strenge Kriterien geknüpft ist. Die Betriebe dürfen ihre Tätigkeit erst aufnehmen, wenn sie vor Ort von der zuständigen Behörde überprüft wurden.
Auch die Trennung der Produktion von Futterfetten und Industriefetten wird in einer Rechtsverordnung geregelt werden. National wird das zunächst über die Zulassung der Betriebe sichergestellt. Langfristig wird in diesem Bereich eine europäische Lösung angestrebt.
Ebenfalls auf EU-Ebene soll eine verbindliche Positivliste für Einzelfuttermittel geschaffen werden. Ziel dieser Liste ist es, die Sicherheit und Transparenz im gemeinschaftlichen Futtermittelmarkt zu verbessern. Sie muss deshalb transparent, abschließend und verbindlich sein.
Mit der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sollen die zuständigen Behörden noch in diesem Jahr verpflichtet werden, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen.
Die Frage, ob ein Verstoß gegen das LFGB als Straftat oder Ordnungswidrigkeit einzustufen ist und ob der bisherige Strafrahmen noch sachgerecht ist, kommt noch in diesem Monat auf den Prüfstand. Die Bundesministerinnen Ilse Aigner und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger werden diesen Aspekt Mitte Februar bei einem Treffen mit Rechtssachverständigen erörtern.