Die diesjährige Regionalkonferenz der FAO findet vom 1. bis 4. April 2014 in Bukarest statt. Hauptthema der Konferenz und Gegenstand des Runden Tisches der Agrarminister ist die weltweite Nahrungsmittelverschwendung. Angesichts der Herausforderungen, die der Anstieg der Weltbevölkerung von derzeit rund sieben auf über neun Milliarden Menschen bis 2050 und das damit einhergehende Nachfragewachstum mit sich bringen, ist es aus Sicht der Bundesregierung unerlässlich, die enorm hohen Verluste an Lebensmitteln drastisch zu verringern. Ein von Deutschland mitfinanziertes und von der FAO durchgeführtes Projekt hat im vergangenen Jahr die Auswirkungen von Nahrungsmittelverlusten unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten untersucht. Es wurde ermittelt, dass die Nahrungsmittelverschwendung im Jahre 2007 weltweit einen Verlust von 750 Mrd. USD darstellte. Dies entspricht einem Drittel des deutschen Bruttoinlandsprodukts im Jahre 2013. "Hier müssen wir mit Wissenstransfer und Innovationspartnerschaften ansetzen, um die knapper werdenden Ressourcen zu schonen und die Ernährungssicherheit zu verbessern," betonte Schmidt.
Die Industrieländer müssen ihren Teil zur Ressourcenschonung beitragen: In Einzelhandel und Gastronomie sowie bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland werden jährlich über 11 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Das sind etwa 82 kg pro Person und Jahr. "Diese Verschwendung ist verantwortungslos und ethisch nicht hinnehmbar", sagte Schmidt. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verschiedene Maßnahmen ergriffen, um diese Wegwerfraten zu verringern. Die Kampagne "Zu gut für die Tonne" klärt über Möglichkeiten auf, wie Lebensmittel bewusster eingekauft und verlustärmer verwendet werden können.
Im Rahmen der FAO-Regionalkonferenz geht es außerdem um den Zugang zu Land und anderen Produktionsressourcen sowie die Rechte für landwirtschaftliche Familienbetriebe. "Landwirtschaftliche Familienbetriebe sind die Garantie für nachhaltiges, regional angepasstes Wirtschaften und innovative Entwicklungen. Sie sind die Einkommensgrundlage für landwirtschaftliche Familien, die gerade in Entwicklungs- und Schwellenländern einen Großteil der Gesamtbevölkerung bilden und in den ländlichen Regionen Arbeitsplätze und Wertschöpfung schaffen. Aber die bäuerlichen Familien wollen auch an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Deshalb müssen ihre Anliegen berücksichtigt werden," so Schmidt.
Die 2012 vom Ausschuss für Welternährungssicherung der Vereinten Nationen (CFS) einstimmig beschlossenen "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" sind ein historischer Meilenstein in der Verankerung von Landrechten in Verbindung mit dem Menschenrecht auf Nahrung im Völkerrecht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Erarbeitung der Leitlinien mit rund zwei Millionen Euro unterstützt und dabei an seine Aktivitäten zur Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung angeknüpft. An den Verhandlungen haben neben 96 Staaten auch Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und des Privatsektors aktiv mitgewirkt. Die Leitlinien verfügen dadurch über eine besondere Legitimität und völkerrechtliche Bedeutung.
Die Europäische Regionalkonferenz steht im Lichte des Internationalen Jahres der familienbetriebenen Landwirtschaft der Vereinten Nationen. "Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass 70 Prozent der weltweiten Nahrungsmittelerzeugung in landwirtschaftlichen Familienbetrieben geleistet wird", so Schmidt. Die Bundesregierung fördert die wirtschaftliche Entwicklung landwirtschaftlicher Familienbetriebe in Deutschland und in Entwicklungs- und Schwellenländern durch verschiedene Maßnahmen, zum Beispiel durch Mittel des Treuhandfonds der FAO, der Kleinbauern und somit auch Familienbetriebe durch Projekte zur Verbesserung der Ernährungssicherung (2014: 8,3 Mio. €) sowie mit zahlreichen bilateralen Kooperationsprojekten (2014: 12 Mio. €).