Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Sie dürfen die von ihnen empfohlenen Anlageprodukte auch vermitteln, dürfen aber keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten annehmen. Werden Provisionen gezahlt oder sind sie Teil der Gesamtkosten eines Anlageproduktes, müssen Honorarberater die Provision unverzüglich und in voller Höhe an den Kunden weiterreichen. Mit der Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers für ein gesetzliches Berufsbild des Honorarberaters hatte Bundesverbraucherministerin Aigner im Juli 2011 die Grundlage für den aktuellen Gesetzentwurf geschaffen.
"Der Wert der Beratung muss wieder in den Vordergrund rücken. Dazu bietet die Neuregelung zur Honorarberatung eine große Chance", sagte Aigner. "Wir haben jetzt die Grundlage gelegt, aber die Entscheidung liegt letztlich beim Verbraucher selbst: Am Ende werden die Kunden und der Markt entscheiden, welche Kultur in der Anlageberatung sich durchsetzen wird", sagte Aigner. Wichtig sei, dass der Verbraucher vor jedem Beratungsgespräch wisse, mit wem er es zu tun hat: mit einem Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert oder mit einem unabhängigen Berater, der vom Honorar für seine Beratungsleistung lebt. Aigner betonte, Deutschland sei mit seiner nationalen Regelung europaweit beispielgebend: "Wir warten nicht auf eine europäische Lösung, wir handeln und gehen entschlossen voran."
"Honorar-Finanzanlagenberater" und "Honorar-Anlageberater"
Mit dem "Honorar-Finanzanlagenberater" und dem "Honorar-Anlageberater" sollen zwei neue Berufsbilder geschaffen werden: Die gewerblichen Honorar-Finanzanlagenberater sollen nur über Fonds und einige Formen der Unternehmensbeteiligung beraten dürfen. Demgegenüber sollen die bei den Banken und anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen angesiedelten Honorar-Anlageberater umfassend über die Geldanlage beraten dürfen - zu Wertpapieren, Staatsanleihen, offenen und geschlossenen Fonds oder zu Unternehmensbeteiligungen. Die Honorarberater werden in ein öffentliches Register eingetragen und dürfen dann nicht mehr auf Provisionsbasis tätig werden. Bieten Finanzinstitute Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche organisatorisch, funktional und personell voneinander trennen.
Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen setzt Maßstäbe
Die Bundesregierung hat seit der Lehman-Pleite im Herbst 2008 entschlossen gehandelt und unter anderem mit der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" beim finanziellen Verbraucherschutz Maßstäbe gesetzt. Dabei festigen Maßnahmen wie die Einführung von Produktinformationsblättern und Beratungsprotokollen, die Stärkung der Finanzaufsicht, die Regelungen zum Grauen Kapitalmarkt und jetzt zur Honorarberatung das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzinstitute. "Geldanlage ist eine Frage des Vertrauens. Die von uns umgesetzten und eingeleiteten Maßnahmen stärken die Verbraucher und den Finanzmarkt gleichermaßen. Sie machen die Verbraucher zu Partnern, nicht nur zu Kunden", so Aigner.
Hintergrund zur "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen":
www.bmelv.de/...