Flyer und Servicekarte des Bundesministeriums beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. Bei richtiger Lagerung können Produkte in den meisten Fällen auch nach Ablauf des MHD ohne Bedenken gegessen oder getrunken werden. Aigner: "Ist das aufgedruckte MHD erreicht oder überschritten, sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und probieren - das gibt in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob ein Lebensmittel noch bedenkenlos genießbar ist." Häufig gestellte Fragen rund um die Haltbarkeit von Lebensmitteln beantworten die neuen, handlichen Servicekarten des Bundesverbraucherministeriums, die neben den Flyern in vielen Supermärkten ausliegen. Das Info-Material ist ab sofort auch kostenlos abrufbar im Internet unter www.bmelv.de.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Für die Verbraucher ist das MHD eine wertvolle Orientierungshilfe: Es gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält.
Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel ist dagegen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Dieses gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte. Der Grund: Bestimmte Lebensmittel sind besonders anfällig für den Verderb durch Keime, die sich innerhalb weniger Tagen schnell vermehren und dann gesundheitsschädlich sein können. Bei solch sensiblen Lebensmitteln sollten die genannten Lagerungsbedingungen unbedingt eingehalten werden. Darüber hinaus sollte die Kühlkette beim Transport dieser Produkte vom Geschäft nach Hause nur so kurz wie möglich unterbrochen werden. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr verzehrt werden.
Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums haben 81 Prozent der Deutschen die aktuelle Diskussion über das Mindesthaltbarkeitsdatum verfolgt. Fast jeder fünfte Verbraucher erklärt, er habe seinen Umgang mit Lebensmitteln in letzter Zeit bereits verändert, darunter deutlich mehr Frauen (23 Prozent) als Männer (14).
Weitere Informationen über die bundesweite MHD-Aktion und das Thema "Wertschätzung von Lebensmitteln" sowie über aktuelle Zahlen aus der BMELV-Studie unter www.bmelv.de