Deutschland hatte bereits 2009 die Zulassung der Neonikotinoide zur Saatgutanwendung bei Mais und Getreide ausgesetzt und die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Aussaat von entsprechendem Saatgut verboten. Die EU-Kommission hat dies nicht hinreichend berücksichtigt. Für Deutschland hätte der Vorschlag der EU-Kommission zur Folge, dass die Saatgutbeizung für Wintergetreide und Mais zur Saatgutproduktion sowie bestimmte Spritzanwendungen von Neonikotinoiden wieder ermöglicht würden. Das Deutsche Bienenmonitoring hat aber gezeigt, dass das in Deutschland geltende Verbot seither zu einem deutlich besseren Schutz der Bienen geführt hat. Bienenschäden wie 2008 im südlichen Rheintal - damals verursacht durch gebeizten Mais zur Saatgutproduktion - wurden seither nicht mehr beobachtet.
Nach Ansicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums widerspricht es dem Bienenschutz, wenn die EU-Kommission die wissenschaftlich belegten Erfahrungen ignoriert. Deutschland setzt sich deshalb dafür ein, dass die EU-Kommission den Vorschlag auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse nachbessert und risikobasiert vorgeht. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen auch, dass für Raps und Zuckerrüben mit strengen Auflagen bestimmte Anwendungen von Neokotinoiden ohne ein höheres Risiko für Bienen möglich sind. Seit 2009 wurde kein einziger Schadensfall bei Bienen dokumentiert. Für die deutsche Positionierung ist entscheidend: Wenn bei der Anwendung von Neonikotinoiden in bestimmten Kulturen tatsächliche Risiken für Bienen und andere Bestäuberinsekten wie Wildbienen und Hummeln bestehen, sind EU-weite Maßnahmen für einen hohen Schutz der Bienen gerechtfertigt und erforderlich. Grundsätzlich unterstützt Deutschland das Vorhaben der EU-Kommission, den Schutz der Bienen im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu stärken. Bienenvölker, Wildbienen und andere nützliche Bestäuber sind unersetzlich, sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und Ökosysteme.