Wir machen deutliche Fortschritte beim Tierschutz. Bereits zum zwölften Mal legt die Bundesregierung den Tierschutzbericht vor. Damit verdeutlichen wir den Stellenwert des Tierschutzes in der Gesellschaft. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Darstellung der Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich Tierschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Im Vergleich zu seinen Vorgängern informiert der vorliegende Tierschutzbericht wesentlich detaillierter über Forschungsprojekte mit besonderem Bezug zum Tierschutz, die mein Ministerium fördert.
Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2011 bis 2014. In dieser Zeit wurden zahlreiche Vorhaben zum Tierschutz verwirklicht oder vorbereitet – insbesondere die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie mit Vorschriften zum Schutz von Versuchstieren durch Änderung des Tierschutzgesetzes sowie der Erlass einer Tierschutz-Versuchstierverordnung. 2012 ist die Tierschutz-Schlachtverordnung neu gefasst worden, die die im europäischen Vergleich strengeren nationalen Vorschriften zum Schutz von Tieren bei der Schlachtung fortgeführt hat. Auch der Tierschutz bei Heimtieren wurde vorangebracht. Zudem wurden 2014 erstmals spezifische Anforderungen an die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszecken in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen.
Im September 2014 habe ich die Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ gestartet. Mein Ziel ist, dass Deutschland zum Trendsetter beim Tierwohl wird. Nach einem Jahr können wir bereits eine positive Zwischenbilanz ziehen: Mit der Geflügelbranche habe ich beispielsweise bereits eine Vereinbarung über das Ende des Schnabelkürzens abgeschlossen. Schon ab August 2016 sollen in den Brütereien keine Schnäbel bei Legehennen mehr gekürzt werden.
Gute Erfolge können wir auch hinsichtlich der Erforschung von praxistauglichen Alternativen zum Kükentöten verzeichnen. Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört. Hier gehen wir den Weg der Forschung zur Geschlechterbestimmung im Hühnerei. Eine zusätzliche Strategie ist die Rückbesinnung auf das Zweinutzungshuhn.
Die Forschung zum Zweinutzungshuhn:
Mein Ministerium fördert mit 1,8 Millionen Euro das Forschungsverbundvorhaben „Integration von Mast und Eierproduktion bei Einsatz des Zweinutzungshuhns als Maßnahme zum Tierschutz“ (Integhof). Ziel des Projekts ist es, den Einsatz eines Zweinutzungshuhns sowohl für die Mast als auch für die Eierproduktion auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Derzeit gibt es keine Linien von Zweinutzungshühnern, die sich unter ökonomischen Gesichtspunkten für den breiten Einsatz für die Mast und die Eierproduktion eignen würden. Die gemeinsame Haltung beider Geschlechter des Zweinutzungshuhnes auf einem Betrieb erfordert ein neuartiges, integriertes, besonders tiergerechtes und nachhaltiges Haltungssystem für Mast- und Legehühner. Im Projekt Integhof soll dieses System durch unterschiedliche Expertenarbeitsgruppen geprüft und weiterentwickelt werden. Studien zu Praktikabilität, Wirtschaftlichkeit und Verbraucherakzeptanz begleiten die Arbeiten an dem neuen Haltungssystem. Auf den Ergebnissen aufbauend sollen schließlich Empfehlungen zu einer optimierten Haltung und Fütterung erarbeitet werden. Am 17. November überreichte meine Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf dem Lehr- und Versuchsgut Ruthe der Tierärztlichen Hochschule Hannover die Zuwendungsbescheide für das Forschungsverbundvorhaben.
Nationale Erfolge müssen durch internationale Anstrengungen flankiert werden, denn der Tierschutz endet nicht vor der eigenen Haustür. Die Märkte in Europa und weltweit sind stark miteinander verflochten. Erst durch eine gemeinsam abgestimmte Tierschutzstrategie können wir einen fairen Binnenmarkt und faire Bedingungen für die Nutztiere erzielen. Deshalb bringen wir auch in Europa die Forschung für nachhaltige landwirtschaftliche Tierhaltung voran. Mit meinen Kollegen in den Niederlanden, Dänemark und Schweden bin ich im ständigen Austausch, um den Grundstein für eine gemeinsame europäische Tierwohl-Strategie zu legen.
Das europaweite Forschungsnetzwerk „Nachhaltige Tierhaltung“:
Die Europäische Kommission hat dem unter deutschem Vorsitz vorbereiteten Vorschlag für ein Forschungsnetzwerk „Nachhaltige Tierhaltung“ zugestimmt. Die Entwicklung des Netzwerkes SuSan wurde unter Vorsitz des BMEL mit insgesamt 22 Mitgliedstaaten vorbereitet. Die Geschäftsstelle ist in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingerichtet worden. Ziel des im Aufbau befindlichen Forschungsnetzwerkes ist es, eine nachhaltige landwirtschaftliche Tierhaltung in Europa weiter zu entwickeln und zu stärken. Im Fokus stehen neben Fragen des Umweltschutzes und des Tierwohls auch Fragen der Akzeptanz der Tierhaltung sowie der Wettbewerbsfähigkeit weltweit.
Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren:
Beim Schutz von Versuchstieren hat Deutschland schon in der Vergangenheit einen, im internationalen Vergleich, herausragenden Beitrag geleistet. Wir haben unsere Anstrengungen weiter intensiviert und Ende September das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren eröffnet. Damit nimmt Deutschland bei der Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen eine Vorreiterrolle ein.
Das Zentrum ist am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angesiedelt. Künftig koordiniert es alle Aktivitäten mit den Zielen, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Durch die Arbeit des Zentrums wird der Tierschutz bei Versuchstieren in Deutschland, aber auch international umfassend verstärkt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
www.bmel.de/tierschutzbericht
www.bmel.de/Forschung-Zweinutzungshuhn
www.bmel.de/Forschung-SusAn
www.bmel.de/versuchstierzahlen