Dafür sorgen im neuen EEG folgende Kernelemente:
1. Das Vergütungsmodell wird stark vereinfacht und weniger bürokratisch in der Handhabung: Künftig wird bei der Vergütung nur noch zwischen einer Grundvergütung und zwei Rohstoffvergütungsklassen unterschieden. Die Vergütungshöhe erfolgt dabei anteilig, basierend auf dem Energiegehalt des jeweiligen Einsatzstoffs, und ermöglicht so eine gemischte Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer Biomasse wie zum Beispiel Rest- und Abfallstoffe, darunter insbesondere Gülle.
2. Die Flächenkonkurrenz wird entschärft: Um die Konkurrenz zwischen Biogas- und Lebensmittelproduktion zu verringern wird der Einsatz von Rest- und Abfallstoffe künftig besser gefördert. So wird beispielsweise der Einsatz von mindestens 80 Prozent Gülle mittels einer zusätzlichen Vergütungsstufe bei 75 kW als Sondertatbestand wirtschaftlich möglich sein. Dadurch werden bisher gering genutzte energetische Potentiale erschlossen. Außerdem wird durch die Vermeidung von Treibhausgasen ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
3. Der Maiskonzentration wird entgegengewirkt: Der Einsatz von Mais- und Getreidekorn in Biogasanlagen wird auf maximal 50 Prozent begrenzt. Starke regionale Anbaukonzentrationen von Mais werden dadurch eingeschränkt.
4. Durch Abbau von Überförderungen werden Kosten für private Haushalte gesenkt: Die künftige Förderung von Biomasseanlagen richtet sich klar am Gesichtspunkt der Kosteneffizienz aus. So wird für Anlagen mit einer Bemessungsgrundlage von mehr als 500 kW die Vergütung innerhalb der Rohstoffklasse I auf 5 ct/kWh gesenkt.
5. Beitrag der nachwachsenden Rohstoffe zur Netzstabilität wird deutlich ausgebaut: Mit neuen Anreizen, wie der Flexibilitätsprämie und der verpflichtenden Einführung einer Marktprämie für Biogasanlagen größer als 500 kW, soll eine bedarfsgerechte Verstromung/Einspeisung gefördert werden. In einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2014 können die entsprechenden Vermarktungsstrukturen schrittweise aufgebaut und optional langfristig auch durch kleinere Anlagen genutzt werden.
„Das neue EEG stärkt die ländlichen Räume, die landwirtschaftliche Produktion und damit verbunden die regionale Wertschöpfung in diesen Regionen“, sagte Aigner. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmelv.bund.de.