Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
„Wir haben ein erfolgreiches Konzept geschaffen, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung konsequent zu erfassen und zu senken. Und wir arbeiten weiter intensiv daran, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu verringern – zum Beispiel, indem wir die EU-Tierarzneimittelnovelle aktualisieren. Insbesondere die Anwendung sogenannter Reserveantibiotika muss restriktiver werden. Das wird nur gelingen, wenn Veterinär- und Humanmedizin eng zusammen arbeiten. Deshalb verfolgen wir in Deutschland den ‚One-Health-Ansatz‘ (Human- und Tiermedizin), für den ich auch im Rahmen von G7 und G20 geworben habe und der inzwischen international auf sehr großes Interesse stößt.“
Hintergrund:
Seit 2014 müssen landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten mästen, ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich Daten über ihren individuellen Einsatz von Antibiotika an ihre zuständige Überwachungsbehörde melden. Aus diesen Meldungen wird die jeweilige Therapiehäufigkeit des Betriebs ermittelt. Aus allen in Deutschland verfügbaren betrieblichen Therapiehäufigkeiten errechnet das BVL halbjährlich für jede Nutzungsart als Kennzahl 1 den Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und als Kennzahl 2 das dritte Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger.
Weitere Informationen zur betrieblichen Therapiehäufigkeit finden Sie ab 15 Uhr auf der Website des BVL: www.bvl.bund.de/therapiehaeufigkeit