Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Schulobstgesetzes wurde am 19. Dezember 2013 im Bundesrat beschlossen und wird im Bundestag eingebracht. Das Gesetz soll spätestens im März 2014 in Kraft treten. Damit wäre der Weg frei für die Länder schon im Schuljahr 2014/15 von den attraktiven Kofinanzierungssätzen zu profitieren. Für das Schuljahr 2014/15 haben bisher acht Länder ihre Teilnahme am EU-Schulobstprogramm bekundet.
Das EU-Schulobst-Programm
Obst und Gemüse sind ein bedeutender Bestandteil ausgewogener Ernährung, doch die meisten Kinder essen deutlich weniger davon als empfohlen. Über das EU-Schulobstprogramm bekommen überwiegend Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und auch in Kindertageseinrichtungen regelmäßig kostenlos eine Portion Obst und Gemüse. Durch die pädagogische Begleitung des Programms lernen sie z.B. mit dem IN FORM Ernährungsführerschein gesundes Genießen als Selbstverständlichkeit in ihrem Alltag. Damit erwerben sie praktische Ernährungs- und Lebenskompetenz – das beste Rüstzeug für einen gesunden Lebensstil. Die teilnehmenden Bundesländer betreiben das EU-Schulobstprogramm mit großem Erfolg, es ist bei Kindern, Lehrkräften und Eltern gleichermaßen beliebt.
Weitere Informationen unter www.bmelv.de/Schulobst