Mit dem Gesetz werden auch die Voraussetzungen für eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung der im EU-Recht enthaltenen Regelungen geschaffen, wonach geografischer Angaben auch für aromatisierte Weinerzeugnisse geschützt werden können. Damit können die Erzeuger frühzeitig vor Inkrafttreten der neuen EU-Regelung entscheiden, ob und inwieweit sie heimische Produkte zur stärkeren Profilierung und besseren Information der Verbraucher auch mit einer geschützten geografischen Angabe versehen wollen.
Durch eine im neuen Gesetz enthaltene Klarstellung können Weine den Namen einer kleineren geografischen Einheit wie einer Katasterlage künftig nicht nur zusätzlich zur Einzellage auf dem Etikett nennen, sondern auch stattdessen. „Weine aus Spitzenlagen können so zielgenau abgegrenzt und für den Verbraucher besser wahrnehmbar gemacht werden“, sagte Schmidt.
Hintergrundinformation
Das Weingesetz regelt in Deutschland das gesamte Weinrecht, soweit es nicht schon auf EU-Ebene bestimmt ist bzw. durch landesrechtliche Regelungen ausgeführt wird. Insbesondere im Bereich der önologischen Verfahren, des Bezeichnungsrechts, des Schutzes von Herkunftsangaben und der Umsetzung des Stützungsprogramms für Wein gibt es Spielraum für nationale Regelungen.