Die Vermittler von Vermögensanlagen müssen künftig über die erforderliche Sachkunde verfügen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen. "Für die Vermittler werden in Zukunft die gleichen Beratungsstandards wie heute schon für Banken gelten. Sie müssen die Verbraucher insbesondere über Provisionen informieren, sie entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen beraten und ihnen ein Beratungsprotokoll aushändigen", erläuterte Bundesministerin Aigner. "Die Vorgaben werden demnächst in einer Rechtsverordnung konkretisiert. Selbstverständlich werden wir genau im Auge behalten, ob die Vermittler den hohen Anforderungen tatsächlich gerecht werden."
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Gesetzentwurf um eine Regelung zu den Vermittlerprovisionen im Versicherungsbereich ergänzt. In der Privaten Krankenversicherung werden die Provisionen für den Vertragsabschluss auf neun Monatsbeiträge gedeckelt. In der Privaten Krankenversicherung und bei Lebensversicherungen wird die Empfehlung, den Vertrag zu wechseln, durch eine Stornohaftung innerhalb der ersten fünf Jahre für Vermittler unattraktiv gemacht. "Dadurch fließen die Beitragszahlungen mehr in die Leistungen für die
Verbraucher und weniger in die Provisionen für die Vermittler," sagte Aigner.