Schmidt versicherte den Vertretern der regionalen Fischerei in Anwesenheit des Stellvertretenden Vorsitzenden des Fischereiausschusses des Europäischen Parlaments, Werner Kuhn MdEP, den Kurs der nachhaltigen Fischerei konsequent fortführen zu wollen, um den Fischern auch dauerhaft eine wirtschaftliche Grundlage zu sichern. "Nachhaltigkeit in der Fischerei ist unsere Verpflichtung - zum Wohle der Fischbestände und zum Wohle der Fischerei. Wer mehr fängt als nachwachsen kann, gefährdet das maritime Ökosystem und die Perspektiven für die Fischer. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass der Übergang in eine nachhaltige Fischereiwirtschaft den Fischern teils massive Entbehrungen abverlangt. Restriktive Fangquoten, das Anlandegebot beziehungsweise Rückwurfverbot oder eingeschränkte Fördermöglichkeiten erfordern Anpassungen, die wir gemeinsam abfedern müssen", sagte Schmidt.
Im Anschluss an die Erkundungsfahrt mit dem Fischkutter "Brigitte 2" der Fischereigenossenschaft Freest sagte Bundesminister Schmidt: "Die Entwicklung bei vielen Fischbeständen ist sehr erfreulich. Anders als dies bisweilen dargestellt wird, hat die Ostsee Vorbildfunktion für eine nachhaltige Fischerei. Unser Ziel muss es sein, dass die Ostsee für alle relevanten Arten bereits in den kommenden Jahren nachhaltig bewirtschaftet werden kann. Um dies zu erreichen, müssen Politik, Fischerei und die Wissenschaft an einem Strang ziehen."
Erfolgsgeschichte Hering
Für die deutschen Ostseefischer ist unter anderem die Quote für den Hering von besonderer Bedeutung. Durch die in den letzten Jahren erfolgte Quotenreduzierung ist die Sterblichkeit nun so niedrig wie nie zuvor. 2014 hat der Bestand wieder den grünen Bereich erreicht und die Fangmengen können 2015 wieder steigen. Mitte Oktober hatten die europäischen Fischereiminister die Fangquoten für das kommende Jahr beschlossen. Demnach erhöht sich 2015 die Quote beim westlichen Hering um 12 Prozent, beim östlichen Hering sogar um 45 Prozent. "Es ist sehr erfreulich, dass die Heringsbestände in der Ostsee ihren Erholungskurs fortsetzen. Das sind gute Nachrichten für die Nachhaltigkeit und für die Fischereibetriebe", sagte Schmidt.
Sorgenkind Dorsch - Quotenreduzierung nur mit Augenmaß
Sorge bereitet den Fischern und Bundesminister Schmidt derzeit der Dorschbestand, besonders in der östlichen Ostsee. Nachdem sich der Bestand bis zum Jahr 2011 zunehmend erholt hatte, nimmt er seither wieder ab. Eine zunehmende Anzahl von Tieren zeigt Anzeichen einer Mangelernährung. Hinzu kommt, dass die wissenschaftlichen Grundlagen zur Altersbestimmung der Fische angepasst werden mussten, was sich negativ auf die Bestandsberechnung auswirkt. Die Unsicherheit bei der Quotenberechnung, die im Ergebnis gemäß Vorschlag der EU-Kommission eine Reduzierung der Quote für Dorsch in der westlichen Ostsee um 48 Prozent von einem Jahr auf das andere bedeutet hätte, hatte Bundesminister Schmidt im EU-Fischereirat zurückgewiesen. "Eine Korrektur der wissenschaftlichen Berechnungsmethoden für die Fischbestände darf nicht zur Existenzgefährdung der Kleinbetriebe der Küstenfischerei führen! Deswegen kann man die Quoten nur mit Augenmaß anpassen", sagte Schmidt. Stattdessen beschloss der Rat beim westlichen Dorsch eine Quotenkürzung um 6,7 Prozent und beim östlichen Dorsch um 22 Prozent.
BMEL greift Fischerei unter die Arme
Aufgrund steigender Erzeugerpreise sind in den zurückliegenden Jahren die Erlöse der Fischerei zwar nicht im selben Umfang gesunken wie die reduzierten Fangmengen, insgesamt ist die Einkommenssituation der Fischer jedoch angespannt. Neben den Quotierungen ist die Fischereiwirtschaft vor allem durch den Wegfall der sogenannten "Sozialvergütung" betroffen. Mit der neuen EU-Verordnung über De-minimis-Beihilfen wurden explizit Beihilfen für die vorübergehende oder endgültige Einstellung von Fangtätigkeiten untersagt. Bundesminister Schmidt kündigte an, sich bei den anstehenden Beratungen über einen Mehrartenplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte dafür einzusetzen, dass zeitweise Stilllegungen nach dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) weiterhin gefördert werden können. Darüber hinaus wird im BMEL derzeit die "Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der Seefischerei" überarbeitet. Dabei ist vorgesehen, bereits bestehende Erleichterungen zur Förderung von Fischereibetrieben an der Ostsee auszuweiten, um hierdurch auch bisher nicht förderfähige Betriebe mit kleineren Fischereifahrzeugen fördern zu können.
Über mögliche Fördermaßnahmen will das BMEL mit betroffenen Küstenländern und Vertretern der Fischerei Anfang November in Bonn beraten. Zur Unterstützung der Seefischerei sind in der Finanzplanung des BMEL jährlich Bundesmittel in Höhe von 2.200.000 Euro eingestellt. Darüber hinaus sind für die Ko-Finanzierung von Investitionen von Fischereibetrieben zur Modernisierung von Fischereifahrzeugen weiterhin Bundesmittel in Höhe von jährlich 500.000 Euro eingeplant.
Hering hoffentlich bald mit Nachhaltigkeitssiegel
Ein Problem für die Heringsfischer ist die vielerorts noch fehlende MSC-Zertifizierung (Marine Stewardship Council). Das MSC-Label ist das weltweit führende Nachhaltigkeitssiegel im Fischereibereich. Positiv festzuhalten ist, dass durch die gute Bestandsentwicklung und eine zwischenzeitliche Einigung zwischen der Europäischen Union und Norwegen einer MSC-Zertifizierung der deutschen Fischerei nichts mehr im Wege steht. Allerdings ist das Antragsverfahren aufwändig und zeitintensiv. "Es ist zu hoffen, dass die Ostseefischer schnellstmöglich das MSC-Siegel erhalten können", sagte Schmidt und stellte in Aussicht: "Sofern die Fischereiverbände Hilfestellungen benötigen, unterstützen wir sie gerne etwa bei der Erstellung wissenschaftlicher Bewertungen für die Zertifizierung der einzelnen Bestände."
Hintergrund: Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
Mit der seit dem 1. Januar 2014 greifenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik wurde Nachhaltigkeit zum wichtigsten Prinzip in der europäischen Fischereipolitik. Bis 2020 sollen alle Bestände nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrages bewirtschaftet werden. Dieser Ertrag gibt die höchstmögliche theoretische Fischmenge an, die einem Bestand auf Dauer durchschnittlich entnommen werden kann, ohne dass der Fortpflanzungs-Prozess erheblich beeinträchtigt wird. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten ab dem 1. Januar 2015. Beifänge müssen in Zukunft angelandet werden und dürfen nur noch in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen über Bord geworfen werden. Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF), der im Jahr 2014 den Europäischen Fischereifonds (EFF) sowie eine Reihe anderer Instrumente ersetzt hat, bildet die zentrale Säule für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik. 5,8 Milliarden Euro sollen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen:
- Broschüre "Die Fischereipolitik des Bundes und der EU: Für eine nachhaltige Fischerei": http://www.bmel.de/....
- "Die kleine Gewässerfibel": http://www.bmel.de/...