Der Runde Tisch ging zurück auf eine Initiative von Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Teilgenommen haben Vertreter aus Politik und Verwaltung, von Tierschutzverbänden, Vollzugsbehörden, dem Zoofachhandel, der Hundezucht und dem Tierheim Nürnberg. Hintergrund sind die immer wieder aufgedeckten Fälle des illegalen Handels mit Hunden, insbesondere mit Hundewelpen. Die Hunde stammen meist aus dem europäischen Ausland. Zucht, Handel und Transport finden unter tierschutzwidrigen Bedingungen und Verletzung tierseuchenrechtlicher Pflichten statt. So werden die Welpen viel zu früh von der Mutter abgesetzt, die Ausweisdokumente gefälscht, erforderliche Impfungen nicht durchgeführt und die Welpen schließlich ohne ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser auf engem Raum transportiert. Kranke und verhaltensgestörte Hunde sind die Folge.
"Wir müssen diesen illegalen Praktiken durch eine verbesserte Aufklärung der Hundekäufer und einen stärkeren Austausch von Verbänden, Behörden und Politik entgegenwirken. Viele Tiere sind nicht nur krank und verhaltensgestört, sondern verenden trotz bester tiermedizinischer Versorgung später oft bei ihren neuen Besitzern", sagte Flachsbarth. Auf der Internetseite des BMEL können sich potentielle Käufer bereits heute informieren. Auch Kampagnen und Initiativen der Tierschutzorganisationen haben schon viel Aufklärungsarbeit geleistet. Flachsbarth rief die zuständigen Behörden, aber auch die Bevölkerung zur Wachsamkeit für die Praktiken illegaler Hundeverkäufer auf. Wer mitbekommt, dass Tiere "aus dem Kofferraum heraus" zu "Schnäppchenpreisen" verkauft werden, solle rasch die Behörden informieren.
"Wir müssen uns dem Problem mit vereinten Kräften stellen", sagte Flachsbarth. Zwar gibt es bereits weitreichende Vorschriften, um den Tierschutz beim gewerblichen Handel mit Hunden sicherzustellen und auch der Verbreitung von Tierseuchen vorzubeugen. Dennoch werden immer wieder Fälle des illegalen Hundehandels aufgedeckt, die Dunkelziffer ist vermutlich hoch. "Insgesamt 45 kleine Hunde befanden sich in völlig unzureichenden Behältnissen in dem Fahrzeug", meldete Anfang der Woche etwa die Bundespolizeiinspektion Chemnitz. Eine Abnahme derartiger Funde verspricht sich das BMEL von der Erweiterung der Erlaubnispflicht ab dem 1. August 2014. Demnach müssen Händler, die Tiere nach Deutschland einführen wollen, zuvor eine Erlaubnis bei den zuständigen deutschen Behörden beantragen.
Informationen zum Problem des illegalen Welpenhandels unter: www.bmel.de/...