Von dem russischen Embargo sind nach einem ersten Lagebericht der von Bundesagrarminister Schmidt einberufenen Arbeitsgruppe in erster Linie Obst und Gemüse sowie Milch- und Fleischprodukte betroffen. Die gesperrte Ware muss im Wesentlichen auf dem Binnenmarkt abgesetzt werden, wodurch die in der EU erzielten Erzeugerpreise der betroffenen Produkte unter Druck geraten. Mittel- und langfristig sind jedoch Marktanpassungen zu erwarten, die die Preiswirkungen abschwächen. In einer gestrigen Sitzung des Europäischen Ausschusses für die Gemeinsame Marktorganisation wurden die europaweiten Auswirkungen des russischen Importstopps detailliert analysiert. Auf Basis dieser Analyse prüft die Europäische Kommission derzeit erste Krisenmaßnahmen für Obst und Gemüse.
Bundesagrarminister Schmidt hat in den zurückliegenden Tagen eine Vielzahl von Gesprächen mit EU-Agrarkommissar Dacian Cioloş und europäischen Amtskolleginnen und -kollegen geführt. Dabei wurde unter anderem ein Ministertreffen am 2. September im Format des Weimarer Dreiecks vereinbart, bei dem Schmidt sich mit seinem polnischen und französischen Kollegen in Bonn treffen wird. Aufbauend darauf ist für Anfang September ein Sonderagrarrat vorgesehen. "Dies ist der richtige Rahmen, um die Kommissionsberichte zu analysieren und Handlungsvorschläge für mögliche Entscheidungen des EU-Agrarministerrats vorzubereiten", begrüßte der Minister die auch von ihm mitgetragene Initiative der italienischen Ratspräsidentschaft. Ziel müsse es sein, bei dem Treffen auch die gesamtpolitische Lage und die weitere Entwicklung der russischen Position zur Krise in der Ukraine zu besprechen. Schmidt empfiehlt, sich bei der Analyse auf signifikante, durch den russischen Boykott ausgelöste Störungen der Agrarmärkte zu konzentrieren. "Es kann nicht der Anspruch sein, alle Marktveränderungen zu glätten, deren Ursprung möglicherweise gar nicht im Putinschen Embargo liegen. Dies würde die Europäische Union, die Haushaltsmittel und die Mitgliedsländer überfordern", sagte Schmidt.
Hintergrund
Russland hatte am 6. August 2014 eine Liste von Produkten der Land- und Ernährungswirtschaft veröffentlicht, deren Lieferung aus der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland nach Russland für ein Jahr verboten ist. Im vergangenen Jahr betrug der Anteil von Exporten nach Russland an der Gesamtexportleistung im Agrarhandel 2,4 Prozent. Im ersten Halbjahr 2014 war er weiter rückläufig - auch vor dem Hintergrund, dass bereits in den vergangenen Jahren der deutsche Agrarexport nach Russland durch russische Importsperren für bestimmte Milch- und Fleischerzeugnisse beeinträchtigt war. Litauen ist mit 20 Prozent seiner Agrarexporte und Finnland mit 17 Prozent innerhalb der EU mit Abstand am stärksten betroffen. In der EU sind 4,5 Prozent der Agrarexporte betroffen.