Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
„Grundsätzlich kann jeder Einsatz von Antibiotika – egal ob beim Menschen, beim Tier oder in der Pflanzenproduktion – zur Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen beitragen. Deshalb ist es mein Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auf das therapeutisch notwendige Maß zu begrenzen. Die Bilanz der inzwischen sechs Erfassungsperioden der Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit zeigt: Das Antibiotikaminimierungskonzept ist mittlerweile gut etabliert und wirkt. Die Entwicklung der Zahlen macht aber auch deutlich, dass – bei einigen Nutztierarten stärker als bei anderen – weiter intensiv daran gearbeitet werden muss, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu verringern. Das darf natürlich nicht auf Kosten des Tierschutzes geschehen, denn kranke Tiere müssen behandelt werden, wenn das notwendig ist. In Bereichen, in denen der Einsatz von Antibiotika bereits erfolgreich deutlich reduziert wurde, müssen wir alle Anstrengungen bündeln, um diese Werte beizubehalten.“
Hintergrund:
Seit 2014 müssen landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten mästen, ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich Daten über ihren individuellen Einsatz von Antibiotika an ihre zuständige Überwachungsbehörde melden. Aus diesen Meldungen wird die jeweilige Therapiehäufigkeit des Betriebs ermittelt. Aus allen in Deutschland verfügbaren betrieblichen Therapiehäufigkeiten errechnet das BVL halbjährlich für jede Nutzungsart als Kennzahl 1 den Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und als Kennzahl 2 das dritte Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger.
Weitere Informationen zur betrieblichen Therapiehäufigkeit finden Sie auf der Website des BVL: www.bvl.bund.de/therapiehaeufigkeit