„Es ist wichtig, dass Deutschland und Frankreich angesichts der schwierigen Lage auf wichtigen landwirtschaftlichen Märkten nach einer gemeinsamen europäischen Lösung streben. Nur mit einer starken Antwort können wir den Problemen auf dem offenen europäischen Markt begegnen. Dazu werden wir der EU-Kommission gemeinsame Vorschläge unterbreiten. Wir sind uns einig, dass der eingeschlagene Weg der Marktorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Errungenschaften des EU-Binnenmarkts verteidigt werden müssen. In der gegenwärtigen Marktsituation kommt deshalb auch dem verantwortlichen Handeln aller Marktteilnehmer eine große Bedeutung zu. Die Marktbeteiligten sollen dabei im Rahmen geltenden Rechts die Möglichkeit bekommen, ihre Produktion besser an die Absatzmöglichkeiten anzupassen. Die bestehenden EU-Marktmaßnahmen, wie die private Lagerhaltung und die Intervention müssen weiter gestärkt werden. Zur Unterstützung der Landwirte sehen wir weiterhin ein Maßnahmenpaket der EU, etwa in Form einer neuen Liquiditätshilfe, als geeignet an. Ich bin zuversichtlich, dass die deutsch-französische Abstimmung dazu beitragen wird im kommenden Rat der EU-Landwirtschaftsminister Fortschritte zu erzielen.“
Hintergrund: Deutschland und Frankreich haben wichtige mögliche Elemente eines neuen EU-Maßnahmenpakets vereinbart.
- Sie bitten die EU-Kommission, einen runden Tisch mit den wichtigsten Milchmarktbeteiligten einzuberufen, um die Situation auf den Märkten und ihre Verantwortung für die Anpassung des Angebots an die Nachfrage zu verdeutlichen.
- Die bestehenden EU-Marktmaßnahmen im Milchbereich, die private Lagerhaltung und die Intervention, sollen gestärkt werden. Dazu gehört, die Obergrenze für die Intervention vom Magermilchpulver zum Festpreis von 109.000 t anzuheben. Die private Lagerhaltung für Schweinefleisch soll wieder eröffnet werden.
- Unter Beachtung des geltenden gesetzlichen Rahmens sollen Landwirten und Milchwirtschaft Instrumente an die Hand gegeben werden, ihre Erzeugung freiwillig zu begrenzen oder zu verringern. Im Einklang mit den Europäischen Verträgen und der Gemeinsamen Marktorganisation (Artikel 221 und 222) soll die Kommission den landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen, Branchenverbänden und anderen Marktbeteiligten, z.B. Genossenschaften oder Molkereiunternehmen, zeitlich befristet erlauben, freiwillige Vereinbarungen über eine Begrenzung oder Verringerung der vermarkteten Mengen zu treffen.
- Die beiden Landwirtschaftsminister sehen auch eine finanzielle Unterstützung der EU, etwa in Form einer neuen Liquiditätshilfe, als erforderlich an. Aus Sicht des BMEL soll die Finanzierung einer solchen Liquiditätshilfe vorrangig durch Umschichtungen nicht genutzter Mittel im bestehenden Agrarhaushalt erfolgen.
- Eine Anhebung der de-minimis-Schwellen für staatliche Beihilfen im Agrarbereich ist erforderlich, um für die Unterstützung der Betriebe in der schwierigen Marktsituation Spielraum zu haben.
- Um die Absatzchancen für europäische Produkte auf internationalen Märkten weiter zu verbessern, soll ein vereinfachtes EU-Absatzförderprogramm umgesetzt werden. Die Kommission wird außerdem gebeten, die Möglichkeiten für ein WTO-konformes, komplementär zu nationalen Programmen zu sehendes, EU-Exportkredit- beziehungsweise –versicherungssystem zu prüfen. Wichtig ist, dass es dabei nicht um die Subventionierung von Exporten geht. Zudem müssen negative Auswirkungen auf die Märkte von Entwicklungsländern vermieden werden.
- Zu besseren Exportchancen gehört auch, dass die Kommission ihre Bemühungen zur Aufhebung von Marktzugangsbeschränkungen in kaufkräftigen Drittlandsmärkten verstärkt fortsetzt.
- Als wichtig sehen die beiden Minister generell die Verbesserung der Position der Landwirtschaft in der Vermarktungskette an. Hierzu sollte auch eine neue Hochrangige Gruppe speziell für die Probleme des Milchmarktes geprüft werden.