Hintergrund:
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte mit Schreiben vom 30. September 2015, entsprechend der vorherigen Abfrage bei den Ländern, die Antragsteller und Zulassungsinhaber über die Kommission im Ergebnis dazu aufgefordert, das deutsche Hoheitsgebiet im Rahmen der Phase 1 der Opt out-Richtlinie vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszunehmen. Die betroffenen Unternehmen haben die Aufforderungen innerhalb der 30-Tage-Frist akzeptiert. Dementsprechend würden die Anbauzulassungen für die sechs Maissorten das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ausnehmen. Aktuell steht eine solche Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 an.