Mit dem Gesetz wird ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geschaffen. Damit wird die Möglichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt zu wenden, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Darüber hinaus erhalten Verbraucher ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat. Neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen wird in diesem Gremium auch das Bundesverbraucherministerium einen Sitz und eine Stimme haben. Außerdem wird das Verbraucherministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein.
Mit der Reform der Finanzaufsicht wird klargestellt, dass die BaFin auch im sogenannten „kollektiven Verbraucherinteresse“ tätig wird. Dies ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht. Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen bleibt hingegen weiterhin Aufgabe der Zivilgerichte.
Bundesverbraucherministerin Aigner: „Mit dieser Reform werden die Belange der Verbraucher noch besser Gehör finden. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Finanzmärkte und ergänzt die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen, die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz erzielt hat.“ Dazu gehören insbesondere die Einführung der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung, die Einführung des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes und die Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte mit zusätzlich jährlich 1,5 Millionen Euro.