Die Regelungen im Einzelnen:
Die Einfuhr von Wirbeltieren - ausgenommen Nutztiere -, die in Deutschland verkauft und weiter vermittelt werden sollen, muss ab August 2014 von der zuständigen Länderbehörde erlaubt werden. Die verantwortlichen Personen müssen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Die Tiere sollen, bis sie vermittelt werden, beim Transport und in der Haltung so wenig Stress wie möglich ausgesetzt sein. Diese Regelung betrifft nicht allein den gewerbsmäßigen Handel mit Tieren, sondern auch das Mitbringen einzelner Tiere, die in Deutschland gegen Entgelt an neue Besitzer weitervermittelt werden sollen. Die Kontrollbehörden können somit künftig in mehr Fällen der Einfuhr von Tieren aus dem Ausland als bisher tätig werden. Die Erlaubnis kann zudem von der zuständigen Behörde befristet erteilt oder mit Auflagen versehen werden. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen können durch die erweiterte Erlaubnispflicht besser festgestellt und geahndet werden. Damit soll vor allem dem unseriösen Welpenhandel ein Riegel vorgeschoben werden.
Wer gewerbsmäßig Hunde ausbildet, benötigt ab August ebenfalls die Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde. Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an die Hundehalter weiter. Fehler bei der Ausbildung oder Erziehung von Hunden können sich auf deren Wohlbefinden auswirken. Mit der neuen Erlaubnispflicht sollen daher im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards im Hinblick auf die Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sichergestellt werden.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis sind die Behörden der Länder, in der Regel die Veterinärämter. Hundetrainer bzw. Hundeschulen müssen dort einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis stellen. In dem Antrag ist u. a. die für die Tätigkeit verantwortliche Person anzugeben und Nachweise über deren Sachkunde sind beizufügen. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die verantwortliche Person die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, gegebenenfalls ist dies in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde nachzuweisen. Außerdem muss die Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Beim Verkauf von Wirbeltieren (ausgenommen Nutztiere) müssen dem künftigen Tierhalter ebenfalls ab August schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgegeben werden. Das sind Informationen über die angemessene Ernährung und Pflege des Tieres, seine verhaltensgerechte Unterbringung sowie artgemäße Bewegung. Die Tierhalter sollen durch diese Maßnahme unterstützt werden, ihren neuen Schützlingen die bestmögliche Versorgung zukommen zu lassen.
Die neuen Regelungen sind Teil des novellierten Tierschutzgesetzes, das bereits seit Juli 2013 gilt.