"Rechte ohne Durchsetzungsverfahren sind nur halb so viel wert. Deshalb hat sich das Bundesfamilienministerium für ein Beschwerdeverfahren für Kinder stark gemacht", sagt Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Damit geben wir Kindern weltweit ein Werkzeug in die Hand, mit dem sie sich gegen die Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr setzen können. Gleichzeitig schützen wir sie vor den negativen Konsequenzen, die Kindern in einigen Staaten drohen, wenn sie Verletzungen ihrer Rechte rügen. Deswegen freue ich mich, dass der Menschenrechtsrat mit seiner Zustimmung den Weg frei gemacht hat zu dieser wichtigen Stärkung der Kinderrechte."
Mit dem Individualbeschwerdeverfahren erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte im VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu rügen. Die Regelung des Verfahrens erfolgt in einem Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention.
Die VN-Kinderrechtskonvention ist die letzte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die noch kein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Nun wird im weiteren Verlauf die Generalversammlung der Vereinten Nationen über das Zusatzprotokoll entscheiden. Wird auch dort der Entwurf angenommen, steht er den Staaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen.
Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte finden Sie unter www.bmfsfj.de