Darlehen aus dem Programm "IKK - Kita-Ausbau" stehen für Kommunen bereit; sie beantragen die Darlehen direkt bei der KfW. Kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, beantragen Darlehen über das Programm "IKU - Kita-Ausbau" bei ihren Hausbanken. Die Endkreditnehmer-Zinssätze beginnen beim IKK bei 0,10 Prozent p. a. und beim IKU bei 1,00 Prozent p. a.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören der Neubau-, der Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Gründstücken und Immobilien, um neue Kitas für Kinder unter drei Jahren zu errichten, sind förderfähig.
Daneben können die Akteure in der Kinderbetreuung zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen und gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie z. B. auf die Programmfamilien "IKK - Investitionskredit Kommune" und "IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen".
Detaillierte Informationen zu den neuen Förderprogrammen finden Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung