"Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir den Familien finanziell unter die Arme greifen. Ich freue mich insbesondere, dass es uns gelungen ist, den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen. Denn hier zählt wirklich oft jeder Euro."
Die Bundesregierung verstärkt mit Beginn des neuen Jahres zudem den Schutz des ungeborenen Lebens: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll für eine bessere Beratung von Schwangeren sorgen, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten. Eine der Neuerungen: Der Diagnose stellende Arzt muss die Schwangere zukünftig zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten, die sich aus dem Befund ergeben können, beraten und - je nach Befund - entsprechende Fachärzte hinzuziehen. Die Indikation darf erst nach drei Tagen gestellt werden, wobei der Arzt die Schwangere über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären muss. Die Schwangere selbst muss dokumentieren, dass sie beraten wurde oder auf die Beratung verzichtet hat.
Auch im Zivildienst treten Neuregelungen in Kraft: Die bisherigen Seminare für Zivildienstleistende werden neu strukturiert und durch neue Seminarangebote ergänzt, die der künftige Zivi zusammen mit seiner Dienststelle zum Teil selbst buchen kann. Am Ende seines Zivildienstes erhält jeder Zivi ein qualifiziertes Dienstzeugnis, welches seine im "Lerndienst" erworbenen persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen für seine weitere berufliche Entwicklung dokumentiert.
Sendefähige Audiodownloads von Bundesfamilienministerin Kristina Köhler finden Sie unter www.bmfsfj.de/audio <http://www.bmfsfj.de/audio>.
Ausführliche Informationen zur Unterstützung von Familien finden Sie im Internet unter www.familien-wegweiser.de <http://www.familien-wegweiser.de>.