"Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung einen weiteren Meilenstein für die internationale Bekämpfung des Menschenhandels", erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hermann Kues. "Ich gehe davon aus, dass Bundesrat und Bundestag das Gesetz zügig verabschieden, so dass Deutschland dem Übereinkommen noch in diesem Jahr beitreten kann. Unsere Anstrengungen werden damit aber nicht enden. Während des deutschen Vorsitzes im Ostseerat, der am 1. Juli beginnt, werden wir auch die Zusammenarbeit der Ostseeanrainerstaaten zur Bekämpfung von Menschenhandel weiter intensivieren", so Dr. Herrmann Kues.
Mit dem Übereinkommen wird der Grundsatz der Nichtabschiebung bei Verdacht von Menschenhandel völkerrechtlich etabliert und eine Erholungs- und Bedenkzeit für die Opfer von mindestens 30 Tagen eingeführt. Geregelt werden außerdem die Gewährung von Aufenthaltstiteln für Opfer des Menschenhandels sowie soziale Rechte und das Recht auf Entschädigung.
Das Übereinkommen zeichnet sich neben den Opferschutzregelungen durch einen effektiven und unabhängigen Kontrollmechanismus aus. Der Geltungsbereich umfasst alle Fälle von Menschenhandel und Ausbeutung und beschränkt sich nicht auf Fälle mit grenzüberschreitendem Charakter. Die Regelungen sind zudem Grundlage für die Fortentwicklung des EU-Rechts, zuletzt der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer.
Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de> und www.coe.int/trafficking <http://www.coe.int/...>.