"Wir setzen einen Schwerpunkt auf die ganztägige Betreuung. Dabei sind uns mehr Plätze allein nicht genug; wir wollen mehr qualitativ gute Plätze", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig.
Zum ersten Mal seit Beginn der Investitionsprogramme des Bundes sollen nunmehr auch Ausstattungsinvestitionen förderfähig sein, die der gesunden Versorgung, Maßnahmen der Inklusion sowie der ganztägigen Betreuung dienen, wie etwa die Einrichtung von Küchen oder Sporträumen. Zudem wird mit dem Gesetzesentwurf ebenfalls erstmalig gesetzlich verankert, dass die Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer u. a. dem Ziel der Sprachförderung dient.
"Die gezielte Sprachförderung ist ein entscheidender Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit", sagt Manuela Schwesig. "Alle Kinder in Deutschland sollen unabhängig von ihrer Herkunft und ihren sozialen Rahmenbedingungen die frühe Chance auf Bildung und Teilhabe bekommen."
Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen soll das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsaufbau" um 550 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro aufgestockt und der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten der Bundesanteile an der Umsatzsteuer in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht werden. Zudem werden die Voraussetzungen sowie Verfahrensregelungen für die Durchführung des (dritten) Investitionsprogramms 2015-2018 festgelegt.