"Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden. Das betrifft in besonderem Maße Filme und Spiele im Internet."
Bislang ist im Jugendschutzgesetz lediglich die Möglichkeit der Alterskennzeichnung von Bildträgern mit Filmen und Spielen geregelt. Die Altersfreigaben erteilen die Obersten Landesjugendbehörden. Es ist jedoch nicht eindeutig geregelt, ob sich die inhaltliche Bewertung von kennzeichnungsfähigen Film- oder Spielformaten, die online vertrieben werden, nach dem Regelungsgehalt des Jugendschutzgesetzes oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder richtet.
Nach der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes sollen alle Anbieter - unabhängig vom Verbreitungsweg - die Möglichkeit haben, ihre Produkte nach dem Jugendschutzgesetz kennzeichnen zu lassen. Online-Anbieter müssen entsprechend gekennzeichnete Filme oder Spiele dann für ein von der zentralen Aufsichtsstelle für den Jugendmedienschutz anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, um die Verbreitung an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigabe zu ermöglichen.
Die Planungen des Bundesfamilienministeriums basieren auch auf den Handlungsempfehlungen des "Dialog Internet", den Bundesministerin Kristina Schröder im Herbst 2010 gestartet hat. "Indem wir die bei den Familien anerkannte Alterskennzeichnung für Spiele und Filme auch im Internet ermöglichen, stärken wir die Medienerziehung in den Familien. Weil im Netz aber andere Rahmenbedingungen gelten als im Handel oder im Kino, fördern wir mit Alterskennzeichen Jugendschutzprogramme als nutzerautonomes Instrument", so Kristina Schröder.