"Menschen, die ein Leben lang viel geleistet haben, verdienen einen würdigen Lebensabend", so Kristina Schröder. "Und Menschen, die Angehörigen einen würdigen Lebensabend schenken, verdienen unsere Unterstützung. Beruf und Pflege müssen genauso gut vereinbar sein wie Beruf und Kindererziehung. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Familienpflegezeit, die den Menschen Zeit für familiäre Verantwortung gibt", erklärte die Bundesfamilienministerin.
Das Modell der Familienpflegezeit sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Arbeitnehmer können bereits vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit auf einem Wertkonto ansparen, welche mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet wird. Reicht das Guthaben nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung.
Mit der Pflege-Charta soll die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verbessert und ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Erarbeitet wurde die Charta am "Runden Tisch Pflege" (2003-2005). Neben dem Bundesfamilienministerium waren daran unter anderem Länder und Kommunen, Träger von Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, private Träger sowie Pflegekassen beteiligt. Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen bietet die Charta einen Maßstab zur Beurteilung der Qualität der Pflegeleistungen. Einrichtungen oder ambulante Dienste können ihre Angebote an der Pflege-Charta messen.
Weitere Informationen zur Familienpflegezeit und zur Politik des Bundesfamilienministeriums für Ältere Menschen finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de.