Dazu erklärt Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig:
„Es ist ein bisschen Bewegung in den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern gekommen - durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, der Frauenquote und den Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber das reicht nicht. Noch immer bekommen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Auch wenn man einen Teil des Gender Pay Gap mit strukturellen Unterschieden erklären kann, heißt das nicht, dass das fair ist. Wir müssen mehr tun für Lohngerechtigkeit. Deswegen brauchen wir das Entgelttransparenzgesetz, das gerade im Bundestag beraten wird".
Das Gesetz schreibt erstmals den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" fest. Unternehmen und öffentlicher Dienst sollen sich mit den Ursachen der Lohnlücke auseinandersetzen. Durch die Transparenz von Entgeltsystemen soll mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern geschaffen werden.
Künftig soll es einen individuellen Auskunftsanspruch für alle Beschäftigte geben, die in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeiter/-innen arbeiten. Sie erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden. Außerdem werden lageberichtspflichtige Unternehmen ab 500 Mitarbeiter/-innen aufgefordert, in einem definierten Verfahren regelmäßig zu prüfen, ob und wo Frauen systematisch benachteiligt werden. Die Unternehmen werden zukünftig zusammen mit dem Lagebericht über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte werden für alle einsehbar sein.
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit. Die verschiedenen Ursachen für die Lohnlücke von 21 Prozent müssen vielmehr von unterschiedlichen Seiten her angegangen werden. Familienpolitik spielt eine wichtige Rolle: In dieser Legislaturperiode haben wir den Ausbau der Kindertagesbetreuung und ihre Qualität vorangetrieben, die Familienpflegezeit verbessert und das ElterngeldPlus eingeführt. Mit dem Familiengeld liegt ein weiterführender Vorschlag für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Direkt in der Arbeitswelt wirken der gesetzliche Mindestlohn, von dem besonders Frauen im Niedriglohnbereich profitieren, und das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Auch das Rückkehrrecht von Teilzeit, das Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einführen möchte, ist ein wichtiger Schritt. Denn alle diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass gleiche Chancen für Frauen und Männer – und damit auch gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – endlich in der Arbeitswelt durchgesetzt werden.