Der Wettbewerb, der die Bedeutung der Suchtprävention auf kommunaler Ebene fördern will, wurde bereits 2001 ins Leben gerufen. Der Wettbewerb wird von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände sowie des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt. Das Preisgeld beträgt insgesamt 70.000 Euro.
Zur Teilnahme eingeladen sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) können ausschließlich als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 17. Januar 2011. Die Preis-verleihung wird am 6. Juni 2011 in Berlin stattfinden. Nach der Preisverleihung werden alle Wettbewerbsbeiträge sowie die Wettbewerbsdokumentation im Internetportal zum Wettbewerb veröffentlicht.
Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt worden, das für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet hat und für Fragen und Beratung gerne zur Verfügung steht.
Kontaktdaten zum Wettbewerbsbüro, Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet unter:
http://www.kommunale-suchtpraevention.de/... zur Verfügung.