Die bisher rund 11.000 neuen Arbeitsplätze verteilen sich auf rund 7.600 Vollzeitstellen, da viele in Teilzeit arbeiten. Durch die Bundesagentur für Arbeit wurden bis Ende Juni rund 1.500 Kräfte vermittelt. Die anderen neuen Betreuungsassistenten haben sich die Heimträger selbst gesucht, zum Beispiel unter denjenigen, die bisher ehrenamtlich tätig waren. Es ist davon auszugehen, dass durch die Neuregelung bis zu 20.000 neue Arbeitsplätze für Betreuungskräfte geschaffen werden können.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Pflege Demenzkranker ist für Angehörige und professionell Pflegende eine schwierige, oft anstrengende Aufgabe. Bis jetzt fast 11.000 zusätzliche Betreuungskräfte in der Pflege sind ein Erfolgsmodell. Sie erleichtern jetzt den Alltag von rund 190.000 stationär gepflegten Menschen. Die Reform zeigt dreifache Wirkung: die Lebensqualität der betroffenen Heimbewohner wird verbessert, die Pflegefachkräfte werden unterstützt und Arbeitsplätze werden geschaffen. Auch Menschen, die bislang keine Anstellung haben und sich in dem Bereich engagieren wollen, finden wieder eine sinnvolle Arbeit."
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz: "In den Pflegeheimen überall in unserem Land sorgt der Einsatz der zusätzlichen Pflegeassistenten für große Erleichterung. Engagierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten die übrigen Beschäftigten in den Pflegeheimen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Heime schätzten es, dass jetzt jemand da ist, der Zeit für ein längeres Gespräch, einen Spaziergang oder ein Spiel hat. Als Arbeitsminister freue ich mich, dass wir so Chancen für Arbeitslose geschaffen haben. Tausende haben das Angebot genutzt und sich weitergebildet. Jetzt tut sich ein breites Beschäftigungsfeld auf."
Mit der Reform wurde ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungskräfte im Heim geschaffen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Sie sollen helfen, die von demenziellen Erkrankungen betroffenen Heimbewohner bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und die Lebensqualität der Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen zu erhöhen.
Welche Anforderungen an die künftigen Betreuungsassistenten gestellt werden, welche Fähigkeit man mitbringen sollte und welche konkreten Aufgaben sie haben, sind klar geregelt. Zu den Aufgaben gehören z.B. Lesen, Malen, Spazierengehen, gemeinsames Kochen oder auch die Beschäftigung mit dem bisherigen Lebensweg des Kranken.
Durch spezifische Qualifizierungsmaßnahmen, die mindestens 160 Stunden und zwei Praktika umfassen, werden grundsätzlich geeignete Bewerberinnen und Bewerber - darunter viele mit guter Vorqualifikation und/oder entsprechender beruflicher Praxis - im Umgang mit Demenzkranken geschult und und für die Aufgabe ausgebildet. Zuletzt entscheidet das Pflegeheim, welche Person als Betreuungsassistent oder -assistentin eingestellt wird.
Weitere Informationen unter www.bmg.bund.de und www.bmas.bund.de.