Die nachweispflichtigen Unternehmen erhalten bei der ZKS-Abfall ein elektronisches Postfach und treffen auf der betrieblichen Ebene die erforderlichen Vorkehrungen für die Teilnahme am elektronischen Verfahren. Für Unternehmen, die keine eigenen Lösungen wählen, bieten mehrere Dienstleister hierzu "Providerlösungen" an.
Die Bestimmungen der "Nachweisverordnung zur elektronischen Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle" sind für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Daher haben Bund, Länder und beteiligte Wirtschaftskreise bereits im Vorfeld durch Informationsveranstaltungen, Schulungen, Broschüren und Testläufe dazu beigetragen, dass die Einführung möglichst reibungslos funktioniert. Dennoch wird erwartet, dass es auch über den 1. April hinaus noch Fragen geben wird, die gemeinsam in konstruktiver Zusammenarbeit zu lösen sind. Vor diesem Hintergrund wird der anstehende Vollzug der Neuregelungen vor allem auch Pragmatismus und Augenmaß erfordern.
Die elektronische Überwachung bietet deutliche Vorteile: Zum einen ergeben sich für die Beteiligten bereits mittelfristig erhebliche Chancen, Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren, auch wenn die Einführung zunächst mit organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Anstrengungen verbunden ist. Gleichzeitig kann die Effizienz der Überwachung gefährlicher Abfälle nachhaltig gesteigert werden. Die Basis hierfür bildet die wesentlich schnellere Bearbeitung, Verfügbarkeit und Auswertung der Nachweisdaten und die damit entscheidend verbesserte Transparenz in der Überwachung dieser Abfälle.