Der Bund stellt den Ländern damit Finanzhilfen zur Städtebauförderung zur Verfügung, die unter Kofinanzierung der Länder und Kommunen für die städtebauliche Erneuerung einzusetzen sind. Insgesamt stehen somit rund 1,4 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln für Investitionen bereit - bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von erwarteten rund 6,6 Milliarden Euro.
Die Verwaltungsvereinbarung wird nunmehr von den Landesbauministern gegengezeichnet. Das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung wird für Ende März 2012 erwartet.
Ramsauer: "Die Städtebauförderung ist seit über 40 Jahren ein sehr erfolgreiches Instrument der Stadtentwicklung. Dabei gilt die Unterstützung des Bundes nicht nur den großen Städten, sondern Städten und Gemeinden aller Größenordnungen in Deutschland, den Metropolen genauso wie den kleinen Gemeinden im ländlichen Raum. Ich setze mich dafür ein, dass die Städtebauförderung auch in Zukunft angemessen ausgestattet wird."
Weitere Informationen:
Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bundeshaushaltsgesetzes 2012, bietet der Bund den Ländern und Kommunen folgende Förderprogramme an:
- "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zur Förderung der Innenentwicklung (rund 93,2 Mio. Euro),
- "Stadtumbau" zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel in Ost (rund 82,1 Mio. Euro) und West (rund 71 Mio. Euro),
- "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" für die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf (40 Mio. Euro),
- "Städtebaulicher Denkmalschutz" zum Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere in Ost (rund 62,7 Mio. Euro) und West (rund 29,4 Mio. Euro),
- "Kleinere Städte und Gemeinden" zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen und dünn besiedelten Raum (rund 44,4 Mio. Euro) und
- "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" in Ost und West (je rund 16,1 Mio. Euro
Externe Links: http://www.staedtebaufoerderung.info