Ramsauer:
"Ich freue mich, dass nun auch der Bundesrat grünes Licht gegeben hat. Bald heißt es: Freie Fahrt für Fernbusse. Damit ist ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Wir befreien den Fernbusmarkt von seinen Fesseln, die er jahrzehntelang getragen hat. Dann kann man mit dem Bus kostengünstig und umweltfreundlich quer durch Deutschland reisen. Das schont Geldbeutel und Klima."
Nach den neuen Regelungen besteht im Fernbuslinienverkehr künftig freier Wettbewerb. Der bisherige Konkurrenzschutz von Eisenbahnfernverkehr und bereits vorhandenen Fernbuslinien entfällt.
Ramsauer:
"Wir erwarten von der Liberalisierung attraktive Angebote für die Verbraucher und einen kräftigen Impuls für die Omnibuswirtschaft - sowohl für die etablierten Verkehrsunternehmen wie auch für junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen. Der Fernbus kann für viele Fahrgäste zur echten Alternative zum Pkw, zur Bahn oder zum Flugzeug werden. Das ist Teil unserer Politik, Mobilität für alle zu ermöglichen und zu verbessern."
Geschützt bleibt der öffentliche Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltestellen mit einem Abstand von bis zu 50 km Reisezeit ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch für die Strecken, auf denen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. Besteht kein ausreichendes Nahverkehrsangebot, kann die Genehmigungsbehörde aber für einzelne Teilstrecken die Beförderung zulassen. Genehmigungen durch die zuständigen Landesbehörden gewährleisten Sicherheit und Qualität.