Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist die A 20 eines der wichtigsten Verkehrsinfrastrukturprojekte in Deutschland. Die hohe Bedeutung spiegelt sich auch im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 wider. Dort ist die Gesamtstrecke der noch zu realisierenden A 20 sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Niedersachsen dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet. Der Bund hat ein hohes Interesse an einer baldigen Umsetzung der A 20. Daher begrüße ich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die grundsätzliche Planung der Elbequerung auf schleswig-holsteinischem Gebiet bestätigt. Mein Dank gilt auch der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein, die als Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen dieses Projekt vorbereitet hat."
Das Bundesverwaltungsgericht hatte über mehrere Klagen zu entscheiden. Zahlreiche Rügen wurden zurückgewiesen, lediglich auf die Klagen der Naturschutzverbände wurde ein Planungsfehler festgestellt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens war die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem wasserrechtlichen Fachbeitrag versäumt worden. Diese wird nun vom Land Schleswig-Holstein nachgeholt werden.
Ferlemann: „Jetzt ist Niedersachsen am Zug. Hier steht die Verhandlung im Oktober dieses Jahres für den niedersächsischen Teil der Elbequerung auf der Tagesordnung in Leipzig. Ziel ist ein Baubeginn für die Elbequerung noch in dieser Dekade."