Ramsauer:
"Die gegenseitige Anerkennung der Feuerwehrführerscheine erleichtert den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Österreich und damit die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helfer der freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes in Bayern. Ich danke meiner Amtskollegin Doris Bures für ihr schnelles Handeln und diese pragmatische Lösung. Das ist praktizierte gute deutsch-österreichische Nachbarschaft."
Die Regelungen zur Einführung bzw. Ausgestaltung des sogenannten Feuerwehrführerscheins fallen in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder. Die Behörden können auf Grundlage des § 2 Absatz 10 a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen - auch mit Anhängern - auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen ("kleiner"
Feuerwehrführerschein), bzw. 7,5 Tonnen ("großer" Feuerwehrführerschein) erteilen. Der Bewerber um die Fahrberechtigung muss
- mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
- in das Führen der Einsatzfahrzeuge eingewiesen worden sein,
- in einer praktischen Prüfung seine Befähigung nachgewiesen haben.
Durch dieses Verfahren kann entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort mit den jeweiligen Einsatzfahrzeugen ausgebildet und geprüft werden. Mit dem von Minister Ramsauer eingeführten Feuerwehrführerschein wird das gesellschaftliche Engagement freiwilliger Helfer für Rettungsdienste vor allem in ländlichen Regionen unterstützt.