Ramsauer:
"Mit diesem Abkommen wird die Seeschifffahrt zwischen der Republik Korea und Deutschland auf eine neue dauerhafte Grundlage gestellt. Die bereits seit Jahrzehnten sehr guten wirtschaftlichen Kontakte und der beiderseitige Handelsaustausch per Schiff werden dadurch gestärkt."
Das Abkommen enthält wichtige Regelungen über den freien Handel, die gegenseitige Anerkennung von Schiffsdokumenten, Regelungen über den Umgang mit Vorkommnissen auf See und zur Einreise, Durchreise und Ausreise von Seeleuten. Dadurch werden die für die Seeschifffahrt notwendigen Regelungen auf der Grundlage von Dienstleistungsfreiheit und Inländergleichbehandlung zwischen beiden Ländern geschaffen und die Freiheit des Außenhandels sichergestellt. Bereits im Jahr 1883 wurde die bilaterale Zusammenarbeit erstmals mit der Unterzeichnung eines deutsch-koreanischen Handels-, Schifffahrts- und Freundschaftsvertrages auf eine offizielle Grundlage gestellt.