Aus unserer Sicht gehören Auslandseinsätze der Polizei und der Bundeswehr in Krisengebieten auf den Prüfstand. Im Gegensatz zur Bundeswehr bedarf es beim Einsatz von Polizisten in Krisengebieten keiner Zustimmung des Deutschen Bundestages. Zwar hat das Parlament ein Rückholrecht, doch wenn es vorher nicht gefragt wurde, wie kann es dann von diesem Recht Gebrauch machen? „Und hier sehen wir als bundespolizeigewerkschaft bgv seit Jahren Änderungsbedarf“, so Paul weiter. Einsätze von Polizisten in Krisengebieten gehören unter einen Parlamentsvorbehalt. Auch darf an dem Grundsatz der Freiwilligkeit für solche Einsätze nicht gerüttelt werden. Deshalb lehnen wir auch die Vorstöße von Bundesinnenminister Schäuble für Zwangverwendungen im Ausland in dieser Frage strikt ab.
Das Prinzip der Freiwilligkeit kann durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. Wenn also die Bundespolizei zukünftig mehr in Auslandseinsätze eingebunden werden soll, so muss dass bereits Einstellungsbedingung sein. Dafür müssen dann auch während der Ausbildung die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Die Ausrüstung muss dem Grad der Gefährdung angepasst sein und Polizisten sollten erst zum Einsatz kommen, wenn das militärische Krisenmanagement erfolgreich abgeschlossen ist. Außerdem sollten innerhalb der Bundespolizisten spezielle dezentrale Einheiten mit entsprechenden Dienstposten für solche Einsätze eingerichtet werden. Wer sich darauf bewirbt, weiß, dass er zu Auslandeinsätzen herangezogen wird. Die zentrale Einrichtung einer Auslandhundertschaft am Standort Gifhorn scheint sich nicht bewährt zu haben, da sie im Rahmen der Neuorganisation der Bundespolizei wieder aufgelöst werden soll.
Trotzdem muss die Einführung eines Parlamentsvorbehaltes oberste Priorität haben.