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Bundesinnenminister Schäuble hat Reformentscheidung getroffen!

bgv fordert die Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen

(lifePR) (Berlin, )
Einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 05.06.2007 ist zu entnehmen, dass Bundesinnenminister Schäuble seine endgültige Entscheidung zur Reform der Bundespolizei getroffen hat. „Wesentliche Neuigkeiten waren jedoch nicht zu erfahren“, so Knut Paul, Bundesvorsitzender der bundespolizeigewerkschaft bgv. „Es fehlen immer noch die Offenlegung aller Entscheidungsgrundlagen und die Organisations- und Dienstpostenpläne. Erst wenn diese vorliegen, können wir uns ein genaues Bild von der Betroffenheit der Be-schäftigten der Bundespolizei in den einzelnen Regionen machen“, so Paul weiter.

Die Enttäuschung in einigen Bereichen ist groß und verständlich. Viele haben engagiert mit der Unterstützung von Abgeordneten aller Ebenen versucht, noch eine Änderung hinsichtlich von Standortentscheidungen zu erreichen. Doch nur die Standorte Rosenheim und Schwandorf bleiben erhalten. Doch fehlt es immer noch an konkreten Vorschlägen, um das von der Auflösung betroffene Verwaltungs- und Tarifpersonal heimatnah und angemessen unterzubringen. „Es muss ernsthaft darüber nachgedacht werden, ob nicht Verwaltungsaufgaben, die ursprünglich zum Bundesverwaltungsamt verlagert werden sollten, in diese Bereiche gebracht werden können und das Personal entsprechend geschult wird. Doch dies darf dann nicht nur für Rosenheim und Schwandorf gelten, sondern auch für alle Standorte von Bundespolizeiämtern, die ohne eine Kompensationslösung aufgelöst werden. Beispiele für eine Verlagerung von Aufgaben gibt es genug in der Bundesverwaltung“, so bgv-Chef Paul.
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