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BDI-Präsident Thumann zur BDI-Reformagenda für die zweite Hälfte der Legislaturperiode

„Wachstumsvorsorge treffen, Reformtempo erhöhen“

(lifePR) (Berlin, )
„Die Bundesregierung muss jetzt Wachstumsvorsorge treffen, indem sie den konjunkturellen Rückenwind für wirtschaftspolitische Strukturreformen nutzt.“ So fasste BDI-Präsident Jürgen R. Thumann die Erwartungen der Industrie an die Politik für die zweite Hälfte der Legislaturperiode zusammen. Thumann warnte sowohl vor Leichtsinn angesichts der guten Konjunktur, als auch vor Stillstand aus wahltaktischen Überlegungen. „Bis gewählt wird, sind es noch zwei Jahre. Und zwei Jahre Stillstand können wir uns keinesfalls leisten. Darauf muss sich das Kabinett in Meseberg grundsätzlich verständigen.“

Politischen Handlungsbedarf mahnte der BDI-Präsident für viele Bereiche an. „Für die Beschäftigung muss die weitere Senkung der Lohnzusatzkosten oberste Priorität haben“, sagte Thumann. Das Instrument der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sollte zudem in der sprichwörtlichen Mottenkiste bleiben. „Ziel muss es doch sein, die Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren – und sie nicht in einen öffentlichen Beschäftigungssektor abzuschieben“, so Thumann. Im Bildungssystem müsse viel mehr getan werden, um Jugendlichen zu einer soliden Grundlage für eine berufliche Qualifikation zu verhelfen. „Das ist auch eine Voraussetzung dafür, dass wir mit den Auswirkungen des demografischen Wandels fertig werden“, so Thumann. Auch der Zuzug ausländischer Fachkräfte nach Deutschland müsse neben den Anstrengungen in der Aus- und Weiterbildung, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in der Pflicht seien, erleichtert werden. Denn in einigen Branchen und Unternehmen gebe es schon heute einen Fachkräftemangel.

Bei der Reform der Erbschaftssteuer drohten neue Belastungen für die Unternehmen. „Die Politik muss ihr Versprechen, den Generationswechsel in Familienunternehmen zu schonen, einlösen“, erklärte Thumann. Er würdigte die Satzsenkungen bei der Unternehmenssteuerreform. Zugleich kritisierte Thumann aber massiv die nunmehr durch den Entwurf der Rechtsverordnung präzisierten aktuellen Pläne der Bundesregierung Auslandsinvestitionen – sog. Funktionsverlagerungen - stärker zu besteuern. Durch die Erfassung von sog. Funktionsverdoppelungen, also rein zusätzlicher Investition im Ausland, würden international übliche Standards missachtet. Dies widerspreche der Intention des Gesetzgebers. „Doppelbesteuerungen für zukünftige Investitionen sind unvermeidbar“, betonte Thumann. „Dadurch würde das Ziel der Bundesregierung, Forschung und Entwicklung weiter zu fördern und den Standort Deutschland attraktiver zu machen, völlig konterkariert.“ Den Vorschlag von Bundesforschungsministerin Schavan, eine steuerliche Forschungsförderung einzuführen, begrüßte der BDI-Präsident indes als „wichtig und richtig“. Die Umsetzung dieser Pläne sollte unverzüglich in Angriff genommen werden um mit anderen OECD-Ländern gleich zu ziehen.

Im Hinblick auf das von der Bundesregierung geplante integrierte Klima- und Energieprogramm forderte Thumann faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Industrie, damit diese sich weiter auf den Weltmärkten behaupten könne. Für die Zeit nach 2012 müsse unter allen Umständen ein Weg gefunden werden, auch die USA und die anderen großen aufstrebenden Länder wie China, Indien und Brasilien in ein neues internationales Klimaabkommen einzubeziehen. Zu den einzelnen Regierungsvorschlägen werde der BDI sich noch äußern, sobald diese vorlägen. Thumann gab sich davon überzeugt, dass es nur bei einem Miteinander von Politik und Wirtschaft gelingen werde, gesellschaftlich tragfähige Lösungsansätze zu verwirklichen. „Die Politik kann die technischen Probleme des Klimaschutzes nicht lösen. Der eigentliche Problemlöser sind die Industrie und ihre Dienstleister mit ihrem technologischen Potenzial.“

In der Diskussion um Investitionsfreiheit und die so genannten Staatsfonds forderte Thumann von der Politik maßvolle Zurückhaltung bei der Einführung von Beschränkungsmöglichkeiten. „Ich bin grundsätzlich für Investitionsfreiheit und gegen protektionistische Maßnahmen. Eine Einschränkung der Investitionsfreiheit mag vor unerwünschten Investoren schützen, schreckt jedoch gleichzeitig potenzielle Investoren ab. Der Schutz vor ausländischen Staatsfonds darf nicht als Vorwand für eine willkürliche Diskriminierung ausländischer Investoren missbraucht werden.“ Sofern man aber zu der begründeten Auffassung gelange, dass Prüfungen bei Direktinvestitionen notwendig seien, sollten sie im Rahmen eines Anmeldesystems erfolgen und nicht einem Genehmigungsvorbehalt unterworfen werden. Im Übrigen müssten EU-weite Lösungen gefunden werden.

Thumann nannte die auf dem EU-US-Gipfel Ende April unterzeichnete Rahmenvereinbarung zur Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration einen Erfolg. Wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Initiative bleibe die enge Einbindung der Wirtschaft. „Die Bundesregierung sollte sich auch weiterhin in Brüssel und Washington dafür einsetzen, dass der Umsetzungsprozess aktiv fortgeführt wird.“ Die geplanten Auslandsreisen nach Asien und Afrika im zweiten Halbjahr wolle Thumann für die Wirtschaft nutzen. „Das ist eine hervorragende Gelegenheit, gemeinsam mit unseren Partnern wirtschaftlich relevante Themen wie Klimaschutz, Kooperation in Hochtechnologiebereichen und Schutz geistigen Eigentums substanziell voranzutreiben“, so der BDI-Präsident. „Das ist zugleich ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Gerade dieser Aufschwung zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Globalisierung deutschen Arbeitnehmern auch nützt.“
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