„Um bis zum Ende der Legislaturperiode spürbare Erfolge zu erzielen, sollte sich die Bundesregierung möglichst bald auf einen Zeitplan für konkrete Einzelmaßnahmen verständigen“, forderten Thumann und Hundt.
Der Bericht der Bundesregierung beschreibt Ergebnisse der Messung von über 3.200 der insgesamt von über 10.900 Informationspflichten des Bundesrechts nach den methodischen Vorgaben des „Standardkosten-Modells“, auf das sich die Koalition im Koalitionsvertrag verständigt hatte. Er listet Einzelmaßnahmen auf, die die Bundesregierung abgeschlossen, begonnen oder geplant hat.
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung sich jährlich an der Netto- Bilanz ihrer Aktivitäten zum Bürokratiekostenabbau messen lassen will. Daher kommt es darauf an, alle Informationspflichten auf ihr Abbaupotenzial hin zu untersuchen. Alle Bundesministerien sollten gemeinsam mit der Wirtschaft daran arbeiten, gesetzliche und untergesetzliche Vorschriften anzupassen. Hierfür sind Zwischenziele und ressortspezifische Ziele ein sinnvolles Instrument“, so Thumann und Hundt heute in Berlin.