- Risiko bei Kauf von Schmuck und Uhren am Urlaubsort
- Zoll fahndet nach Plagiaten und unversteuerten Einfuhren
In den Sommermonaten ist für den deutschen Zoll Hauptsaison. Urlauber bringen massenhaft verbotenen, unechten oder unverzollten Schmuck sowie gefälschte Uhren mit zurück nach Deutschland. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland beziehungsweise in die EU erleben dann viele Touristen eine böse und im Zweifel teure Überraschung. Der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte e.V. (BVJ) rät deshalb Deutschlands Urlaubern zur Vorsicht. Denn die Einfuhr von Plagiaten oder nicht versteuerter Ware kann zu empfindlichen Strafen führen.
„Einige Touristen machen sich keine Gedanken darüber, welches Risiko sie bei Urlaubskäufen eingehen. In der entspannten Urlaubsstimmung vergisst man allzu leicht die Vorsicht“, weiß Karl-Eugen Friedrich, Vorstandsvorsitzender des BVJ. „Der Preis für Unwissenheit oder Unbedachtheit kann ziemlich hoch sein, wenn der Zoll bei der Rückkehr aus dem Urlaub für Uhren und Schmuck Einfuhrzoll erhebt oder die Ware sogar beschlagnahmt. Wir können nur empfehlen, hochwertigen Schmuck und Uhren nur bei vertrauenswürdigen Händlern zu kaufen und sich Echtheit sowie Herkunft belegen zu lassen.“ Aber auch das helfe dem Verbraucher nur wenig, wenn die Fälschung erst zu Hause entdeckt wird. Friedrich: „Vor allem bei vermeintlich billigen Luxusartikeln gilt erhöhte Vorsicht, aber auch bei den Angaben zum Material. Wer sich beim Feingehalt des Goldschmucks, der Echtheit eines Edelsteins oder der Originalität einer Markenuhr unsicher ist, sollte lieber die Finger davon lassen und daheim im Fachgeschäft kaufen.“
Nach Erfahrungen des BVJ ist häufig schlicht Unbedachtheit und Vertrauensseeligkeit der Grund für eine böse Überraschung bei der Heimkehr. Plagiate, falsche Materialangaben oder auch Verstöße gegen das Artenschutzabkommen sind keine Seltenheit. Der BVJ rät allen Reisenden, sich beim Kauf von Uhren oder Schmuck am Urlaubsort mit „gesunder Skepsis“ zu informieren und sich vor allem nicht von Straßenhändlern über den Tisch ziehen zu lassen.
Piraterie ist kein Kavaliersdelikt
Markenrechtsmissachtung und Plagiate verstoßen gegen internationales Recht. Vor allem Markenuhren und Designer-Schmuck werden häufig ohne Erlaubnis der Rechteinhaber kopiert oder ungerechtfertigt mit einem bekannten Markenzeichen versehen. Der Kauf solcher Plagiate kann bei der Rückkehr teuer werden: Markenpiraterie wird von den deutschen Behörden verstärkt verfolgt und geahndet. Hier drohen nicht nur die Beschlagnahmung, sondern auch ein Straf- oder Bußgeldverfahren. Auch im europäischen Ausland werden Käufer von Plagiaten mit zum Teil empfindlichen Strafen belegt.
Artenschutz kennt keine Grenzen
Der unkontrollierte Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten einschließlich Teilen davon, aber auch das Einführen von Souvenirs kann Tier- und Pflanzenarten bedrohen. Die Einfuhr von solchen Geschenken und Souvenirs in die EU, die gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen verstoßen, ist verboten. Der Zoll beschlagnahmt betroffene Souvenirs und Mitbringsel sofort. Zu den am häufigsten beschlagnahmten Urlaubssouvenirs gehören Alligator- und Krokodilprodukte sowie Uhrbänder aus Schlangen- oder Eidechsenhäuten und entsprechendem Leder. Mitbringsel mit illegalen Reptilledern ziehen für den Urlauber nicht nur Ärger, sondern im Zweifel Bußgeld oder Geldstrafe nach sich.
Unechte Edelmetalle und Steine täuschen leicht
Als Laie ist man beim Schmuckkauf auf die Ehrlichkeit des Verkäufers angewiesen. Ob der angegebene Feingehalt stimmt, der Goldreif nur vergoldet ist oder der Diamant in Wahrheit ein Zirkonia ist, merkt der Tourist oft zu spät. Selbst Prägestempel oder angebliche Echtheitszertifikate geben im Zweifel nur eine trügerische Sicherheit. Die meisten Betrügereien fliegen erst nach der Rückkehr nach Deutschland auf.
„Steuer- oder zollfreier“ Einkauf hat Grenzen
Für Waren aus den so genannten „Drittländern“, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, werden bei der Einfuhr Zölle und Verbrauchsteuern erhoben. Wer im Ausland steuerfrei einkauft, muss die Waren bei der Einfuhr beim Zoll anmelden und oberhalb einer Freigrenze von 175 Euro Warenwert versteuern. Bis zu einem Warenwert von 350 Euro müssen in der Regel pauschale Einfuhrumsatzsteuern gezahlt werden. Der BVJ rät Urlaubern, sich bei geplanten Käufen bei den Behörden wie z.B. dem Zoll zu informieren.