Die Forderungen nach generell rückwirkenden Erstattungsbeträgen weist Dr. Norbert Gerbsch vehement zurück: „Schon die im Gesetz vorgesehene Umsatzschwelle ist für die Hersteller eine große Zumutung, denn sie stellt die Kalkulations- und Planungssicherheit massiv in Frage. Der Gesetzgeber hatte bei der massiven Verschärfung der Rahmenbedingungen durch das AMNOG 2011 aus gutem Grund die aktuellen Regelungen geschaffen, um Innovationen eine wirtschaftliche Basis zu geben. Aber auch für Patienten, die schnell und dauerhaft von Arzneimittelinnovationen profitieren sollen, ist die Aufweichung der freien Preisbildung kein gutes Signal. In diesem Sinne sollte sich die KKH auch darauf besinnen, dass es um die Versorgung ihrer Versicherten geht. Sie ist nicht nur Treuhänder der Versichertengelder, sondern auch für deren Versorgung verantwortlich; das sollte sie nicht vergessen.
Wir brauchen keine weiteren gesetzlichen Verschärfungen im Arzneimittelbereich, denn sonst ist die hochwertige und sichere Versorgung ebenso wie die kontinuierliche Weiterentwicklung von Arzneimitteln in Gefahr, während auf Seite der Kassen Milliardenüberschüsse vorhanden sind. Viele im AMVSG geplante Regelungen, wie zum Beispiel das noch weiter verlängerte Preismoratorium, setzen pharmazeutische Hersteller bei seit Jahren steigenden Personal- und Herstellungskosten ohnehin unverhältnismäßig stark unter Druck", erklärt Gerbsch.