Wer sein Rezept nicht persönlich einlösen kann, sollte nach Möglichkeit einen Erwachsenen als Boten in die Apotheke schicken. Zwar ist es gesetzlich nicht verboten, Kindern und Jugendlichen rezeptpflichtige Arzneimittel auszuhändigen. Der Apotheker trägt dabei aber, wie es zum Beispiel in der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein heißt „besondere Verantwortung, einem Arzneimittelmissbrauch vorzubeugen“. Er muss anhand bestimmter Kriterien wie zum Beispiel dem Kindesalter oder der Art und Verpackung der Medikation entscheiden, ob die Abgabe vertretbar ist. Besteht etwa die Gefahr, dass das Kind das Präparat aus Neugier einfach selbst einnimmt, obwohl es für eine andere Person bestimmt ist, dann kann der Apotheker die Herausgabe verweigern. „Gehen Sie dieses Risiko am besten gar nicht erst ein“, rät Thomas Brückner. „Wenn kein Erwachsener die Medikamente für Sie abholen kann, dann wenden Sie sich am besten telefonisch an Ihre Apotheke und schildern Sie Ihr Problem. Viele Apotheken haben für solche Ausnahmefälle einen Lieferdienst. Die Bedingungen hierfür erfahren Sie bei der entsprechenden Apotheke.“
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder –behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.