Für den BPI ist es vor dem Hintergrund der grundsoliden GKV-Finanzlage nicht gerechtfertigt, die pharmazeutische Industrie, als Teil der industriellen Gesundheitswirtschaft, mit all ihren spill-over Effekten einseitig weiter zu belasten. Gerbsch: „Die Weiterführung eines solchen Zwangseingriffs ist angesichts der Steigerung von Personal- und Produktionskosten der Pharmaunternehmen, bei gleichzeitiger historisch guter Finanzlage des Gesundheitssystems, nicht nachzuvollziehen. Das Festhalten an inzwischen faktisch nahezu unbefristeten Abschlägen gibt es in keinem anderen Wirtschaftsbereich in der Bundesrepublik. Zudem ist es verfassungsrechtlich bedenklich.“
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte die Verbände zur Stellungnahme zur Überprüfung des Preismoratoriums und der gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel nach § 130a SGB V bis heute aufgefordert. Für die Weiterführung des Preismoratoriums hatte der Gesetzgeber des AM-VSG keine fundierte Begründung jenseits der nicht belegten Aussage, der Verlängerung des Preismoratoriums würden Mehrausgaben verhindern, abgegeben.